Schütze vor Gericht
Tod von Trayvon Martin: Rassismus oder Notwehr?
Auch US-Präsident Barack Obama hatte sich damals zu dem Fall geäußert: "Wenn ich einen Sohn hätte, würde er wie Trayvon aussehen." Der Tod des Burschen löste eine landesweite Rassismusdebatte aus. Der Todesschütze George Zimmerman ist Hispano-Amerikaner und Mitglied einer freiwilligen Bürgerwehr. Er beharrt darauf, vom 17-jährigen Martin attackiert worden zu sein und aus Notwehr geschossen zu haben.
Staatsanwalt: "Getötet, weil er es wollte"
"Er hat ihn nur aus einem Grund getötet: Weil er es wollte", erklärte hingegen Staatsanwalt John Guy in seinem Eröffnungsplädoyer. Er bezeichnete den Angeklagten als Lügner, der in dem unbewaffneten Jugendlichen ohne nähere Gründe einen möglichen Verbrecher gesehen habe. "Als er Trayvon Martin erblickte, sah er in ihm nicht ein Kind, das vom Einkaufen nach Hause ging", so Guy. "Er sah etwas Verdächtiges."
Der Angeklagte verfolgte das Plädoyer mit regungslosem Gesicht - Martins Eltern (Mutter Sybrina li. im Bild) kämpften mit den Tränen. Der Fall hatte seinerzeit auch für Aufsehen gesorgt, weil Zimmerman zunächst gar nicht in Verdacht geraten war. Die Polizei hatte seiner Behauptung, aus Notwehr gehandelt zu haben, Glauben geschenkt. Erst nach erheblichem öffentlichen Druck wurde der heute 29-Jährige verhaftet - 45 Tage nach den tödlichen Schüssen auf den jungen Schwarzen.
Die offizielle Anklage hält Zimmerman vor, mit bedingtem Vorsatz gehandelt zu haben - möglicherweise aus rassistischen Motiven. Martin war am Abend des 26. Februar 2012 in der privaten Wohnanlage zum Einkaufen unterwegs. Zimmerman war auf Patrouille, sah den mit einem dunklen Kapuzen-Sweatshirt bekleideten Burschen und rief die Polizei. Wenig später erschoss er den Teenager.
Notruf-Mitschnitt als entscheidendes Beweisstück?
Im Mittelpunkt des Prozesses dürfte stehen, was zwischen dem Anruf und den Schüssen passierte. Entscheidendes Beweisstück könnte die Aufzeichnung eines Notrufes bei der Polizei sein. Im Hintergrund sind Hilfeschreie zu hören. Wessen Stimme zu hören ist, wird das Gericht klären müssen.
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