Ein rabiates Quartett enterte im Sommer am Bregenzer Bodenseeufer das Schlauchboot von drei Teenagern. Sie schlugen nach den Insassen des Bootes, ein Mädchen wurde sexuell belästigt.
Angeklagt sind vier Syrer im Alter von 14, 15, 16 und 18 Jahren wegen Nötigung, der Älteste zudem wegen sexueller Belästigung. „Für uns war es ein Badespaß. Wir wussten nicht, dass wir nicht ins Boot einsteigen dürfen“, geben die Angeklagten im Prozess am Landesgericht Feldkirch zu Protokoll.
Mit Paddel unter Wasser gedrückt
Ganz anders schildert ein Opfer den Sachverhalt. Einer der Beschuldigten sei beim Badesteg in Bregenz ins Boot geklettert, habe ihn geschlagen und gezwungen, ins Wasser zu springen. Auch sei er mit einem Paddel unter Wasser gedrückt worden. Eines der Mädchen berichtet ebenso von Schlägen auf die Hand, als es versuchte, zurück ins Boot zu gelangen.
Unter Tränen schildert dann das dritte Opfer den sexuellen Übergriff des viertangeklagten 18-Jährigen. „Zwei oder drei der Angeklagten zogen mich ins Schlauchboot. Einer packte mich an der Hüfte und stieß mehrmals seinen bekleideten Penis gegen meinen Po und signalisierte mir, dass er mich von hinten nehmen will.“ Daraufhin sei sie ins Wasser gesprungen. Sie habe sich wie gelähmt gefühlt.
Leichtsinn und Missverständnisse?
Die Anwälte sprechen von jugendlichem Leichtsinn, Missverständnissen in der Kommunikation und überschießender pubertärer Annäherung ihrer Mandanten. Der Richter sieht das anders und verurteilt die Flüchtlinge im Sinne des Strafantrages zu teilbedingten Geldstrafen von 360 beziehungsweise 480 Euro. Dem sexuell belästigten Opfer spricht er 500 Euro zu.
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