Über die US-Luftwaffenbasis Ramstein im deutschen Bundesland Rheinland-Pfalz laufen zahlreiche Drohnenmissionen der US-Luftwaffe – auch sogenannte Tötungsmissionen. Zwei Kläger aus dem Jemen sehen die deutsche Regierung in der Pflicht, weil diese völkerrechtliche Tötungen von Zivilisten eigentlich unterbinden müsste. In dieser brisanten Frage muss nun das Höchstgericht in Karlsruhe entscheiden.
Die Regierung sieht durch die Klage die außenpolitische Handlungsfähigkeit Deutschlands gefährdet. Wenn Deutschland allein wegen der Stationierung verpflichtet sei, „weltweit nach den Maßstäben des eigenen Verständnisses des Völkerrechts die Einsätze zu kontrollieren“, habe das erhebliche Konsequenzen für die militärische Bündnisfähigkeit, sagte Verteidigungsstaatssekretär Thomas Hitschler am Rande der Verhandlung, die am Dienstag in Karlsruhe begann. „Eine starke Präsenz amerikanischer Truppen in Deutschland ist unverzichtbar“, warnte er vor einem Abzug der US-Truppen, sollte die Verfassungsbeschwerde erfolgreich sein.
Anwalt: „Es geht um Leben der Beschwerdeführer“
Der Anwalt der jemenitischen Staatsbürger, die selbst nicht in Karlsruhe anwesend waren, sagte dagegen: „Es geht um nicht weniger als um das Leben der Beschwerdeführer.“ Zwei ihrer nahen Verwandten seien 2012 bei einem Drohnenbeschuss gegen Al-Kaida-Mitglieder getötet worden, darunter ein Geistlicher. Auch sie lebten als Zivilisten in ständiger Angst. Deutschland sei ein Bindeglied für diese Einsätze und müsse für den völkerrechtlichen Schutz von Zivilisten sorgen.
Schon vor der Verhandlung hatte das Verteidigungsministerium darauf hingewiesen, dass die US-Drohnen nicht von Deutschland aus gestartet, gesteuert oder befehligt werden. Vielmehr werden über eine Satelliten-Relaisstation in Ramstein Daten zur Fernsteuerung der Drohnen geliefert. Außerdem habe die Bundesregierung wiederholt die Versicherung eingeholt, dass die US-Streitkräfte geltendes Recht einhielten.
Urteil in einigen Monaten erwartet
Der Zweite Senat des Gerichts befragte sowohl die Kläger- als auch die Regierungsseite über mehr als zwei Stunden zu den Schutzpflichten Deutschlands für die Einhaltung des humanitären Völkerrechts von Drittstaaten im Ausland. Die Karlsruher Richter hatten zwar vor drei Jahren entschieden, dass deutsche Behörden wie der Bundesnachrichtendienst auch im Ausland deutsche Grundrechte beachten müssen. Ob Deutschland aber auch Schutzpflichten hat, wenn Drittstaaten im Ausland agieren, sofern sie in Deutschland einen Stützpunkt unterhalten, wurde damals offengelassen. Das muss das Gericht jetzt entscheiden. Der Richterspruch wird in einigen Monaten erwartet.
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