Das Verfahren von Prinz Harry (40) und anderen Prominenten gegen den Verlag der britischen Boulevardzeitung „Daily Mail“ kommt beide Seiten teuer zu stehen. Die gesamten Gerichtskosten würden voraussichtlich mehr als 38 Millionen Pfund (knapp 45,5 Mio. Euro) betragen, hieß es in einer schriftlichen Einlassung von Harrys Anwalt David Sherborne.
Das Budget des Fünften der britischen Thronfolge, des Musikers Elton John, der Schauspielerinnen Sadie Frost und Liz Hurley sowie anderer Prominenter liege bei rund 18,4 Millionen Pfund. Davon seien bereits knapp 3,9 Millionen Pfund geflossen, teilte Sherborne laut britischer Nachrichtenagentur PA mit. Wie viel Geld Harry persönlich zahlt, ist unbekannt.
Der Verlag Associated Newspapers Limited (ANL) plant dem Anwalt zufolge mit insgesamt 19,85 Millionen Pfund, wovon schon 8,1 Millionen gezahlt worden seien.
Jahrelang abgehört?
Die Kläger, darunter auch Elton Johns Ehemann David Furnish und die Bürgerrechtlerin Doreen Lawrence, werfen dem Verlag vor, sie jahrelang etwa mithilfe von Wanzen abgehört zu haben. Harry hatte Ende März 2023 eine mehrtägige Anhörung zu dem Fall überraschend selbst im Gericht verfolgt.
ANL weist die Anschuldigungen strikt zurück und argumentiert, sie seien ohnehin verjährt.
Prozess 2026 möglich
Richter Matthew Nicklin deutete an, dass es 2026 zu einem Prozess kommen könnte. Möglich sei ein Start am 14. Jänner 2026, sagte Nicklin. Er betonte aber, dass es sich bei dem Termin um ein „Ziel“ handele. „Ich weiß nicht, was in den verschiedenen Phasen des Rechtsstreits passieren wird“, sagte er. „Dieses Ziel könnte letztendlich vereitelt werden.“
Bei der Anhörung, die an diesem Mittwoch fortgesetzt werden soll, geht es um Dokumente, Kosten und einen Versuch, einen Teil des Falls ohne Verhandlung abzuweisen.
Schadenersatz für Harry
Harry hat auch anderen britischen Boulevardmedien vorgeworfen, sich seit seiner Jugend unrechtmäßig Informationen beschafft und etwa sein Telefon gehackt zu haben. In einem Prozess gegen den Verlag des „Mirror“ bekam er bereits Schadenersatz zugesprochen.
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