Neue Verordnung

Goldschakal darf über den Winter bejagt werden

Salzburg
17.10.2024 17:00
Porträt von Salzburg-Krone
Von Salzburg-Krone

Im Bundesland Salzburg können Goldschakale von 1. Oktober bis 15. März bejagt werden. Möglich macht dies eine Änderung der Schonzeit-Verordnung des Landes, die seit heute in Kraft ist. Diese Regelung berücksichtige Fortpflanzungs- und Aufzuchtphase der Tiere und stelle den Erhaltungszustand dieser Wildart sicher .

„Mit dieser Maßnahme wollen wir sowohl dem Schutz des Lebensraumes von heimischen Wildtieren als auch landwirtschaftlichen Interessen Rechnung tragen“, erklärte die ressortzuständige Landeshauptmann-Stellvertreterin Marlene Svazek (FPÖ).

Tierschützer: „EU-rechtswidrig“
Tierschützer kritisieren die Bejagung von Goldschakalen in Österreich. „Im Burgenland, in Kärnten, Oberösterreich und der Steiermark sieht das Landesjagdrecht vor, dass Goldschakale von 1.10. bis 15.3. jagdlich getötet werden dürfen“, so die Initiative „Volksbegehren für ein Bundes-Jagdgesetz“: „Das ist EU-rechtswidrig, da der Goldschakal eine geschützte Art ist, die nur dann bejagt werden darf, wenn sie sich in einem günstigen Erhaltungszustand befindet und es ein Monitoring des Erhaltungszustands gibt.“

Besonderer Schutz nur in Wien und Vorarlberg
In Österreich wäre dies wegen der kleinen Goldschakalpopulation nicht der Fall, was in einem Rechtsgutachten unzweifelhaft klargestellt sei. In Tirol könne der Goldschakal ganzjährig geschossen werden, und in Niederösterreich, wo der Goldschakal vom Landesjagdverband als „Raubzeug“ deklariert worden sei, könne er ebenfalls ganzjährig geschossen werden, hatte die Initiative kritisiert. In Wien werden Goldschakale tatsächlich von der Naturschutzverordnung streng geschützt. In Vorarlberg unterliegen sie dem Jagdrecht, sind aber ganzjährig geschont.

Anlässlich des Welt-Schakal-Tages im April hatte „Tierschutz Austria“ von einem „dem Rechtsstaat Hohn machenden Umgang mit dem Goldschakal in Österreich“ gesprochen. Laut EU-Recht, im Speziellen der Fauna-Flora-Habitat (FFH) Richtlinie, sei der Goldschakal eine „Art von gemeinschaftlichem Interesse“ und demnach geschützt.

Goldschakale breiten sich auf natürliche Weise von Ost- und Südeuropa nach West- und Nordeuropa aus. Sie tauchten im Jahr 1987 erstmals in Österreich auf. In Salzburg wurde erstmals ein Riss eines Goldschakals im September 2020 nachgewiesen. Damals wurden im Lungau zwei Schafe von dem Raubtier getötet.

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