Hohes Prozess-Risiko, hohes Finanzrisiko, drohende Schadensersatzforderungen und lange Rechtsstreitigkeiten: Der Inhalt eines Rechtsgutachtens – beauftragt von der Stadt Hallein – hat gestern für Aufruhr in einer Sondersitzung der Gemeindevertretung gesorgt.
Teil eines umstrittenden Bauprojektes
Kurz erklärt: Für den umstrittenen Bau von zehn Neubauwohnungen auf einem Privatgrundstück in der Halleiner Altstadt (Goldgasse) hat die dortige Ortsbildschutzkommission (OBS) empfohlen, einen Vorplatz samt Stiege neu gestalten zu lassen. Hierzu müsste eine Betonstiege aus den 1960er Jahren abgerissen und verlegt werden, Teile einer Mauer müssten ebenfalls geopfert werden – beides ist nicht denkmalgeschützt.
Parteien in der Bredouille
Dieser Vorplatz sowie die Stiege sind in Gemeindehand. Der Bauwerber soll diesen Grund auf Empfehlung der OBS neu gestalten. Hierfür ist eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen Gemeinde und Bauwerber notwendig – und die Zustimmung der Gemeindevertretung von Nöten.
Die rechtliche Analyse legt nahe, dass die Stadt Hallein aufgrund der Fiskalgeltung der Grundrechte verpflichtet sein könnte, der Sondernutzung zuzustimmen.
Aus dem Gutachten von Niederhuber Rechtsanwälte
Alle Halleiner Parteien haben sich vor der heurigen Wahl deklariert, gegen eine solche Vereinbarung zu stimmen, die meisten davon mit dem Zusatz: Wenn es rechtlich möglich ist.
Opposition drückt sich vor Abstimmung
Ein neues Gutachten der Kanzlei Niederhuber und Partner besagt laut Stadt: „Die rechtliche Analyse legt nahe, dass die Stadt Hallein aufgrund der Fiskalgeltung der Grundrechte verpflichtet sein könnte, der Sondernutzung zuzustimmen.“ Die Gemeinde müsse dem Gleichbehandlungsgrundsatz treu bleiben und könne auch in privatrechtlichen Fragen nicht willkürlich entscheiden – denn bei einer Vielzahl an ehemaligen Projekten wurden Bauwerbern vergleichbare Maßnahmen auf Gemeindegrund ermöglicht. Die Gemeinde würde bei einer negativen Abstimmung hohe rechtliche und finanzielle Risiken tragen. Für die abstimmenden Mandatare wurden zivilrechtliche Folgen bei einer negativen Beschlussfassung in den Raum gestellt.
Die Opposition, bestehend aus ÖVP, FPÖ, Grüne, KPÖ und Bürgerliste zog daraufhin geschlossen vor der Abstimmung aus.
Am Ende wurde durch die verbliebenen 15 SPÖ-Mandatare beschlossen: Die Treppe darf verlegt werden, der Platz darf neu gestaltet werden. Ein kleiner Sieg für den Bauwerber.
Dies ließ die Anrainer-Initiative toben. Die Empörung war durch Zwischenrufe während der Sitzung spürbar und nahm danach nicht ab. „Wir kämpfen weiter“, gibt sich eine Anhängerin der Initiative kämpferisch.
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