20.12.2012 16:31 |

Strasser-Prozess

Videokonferenz mit Journalisten muss verschoben werden

Der Prozess gegen den ehemaligen Innenminister und EU-Delegationsleiter der ÖVP, Ernst Strasser, wird nicht wie geplant am 11. Jänner zu Ende gehen. Weil die geplante Videokonferenz mit Enthüllungsjournalisten, die sich als Lobbyisten ausgaben und den damaligen EU-Abgeordneten in eine Bestechungsfalle lockten, um drei Tage verschoben werden muss, kommt es wahrscheinlich erst am 14. Jänner zu einem Urteil.
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Der Grund: Die für die Videokonferenz mit den beiden Journalisten Claire Newell und Jonathan Calvert nötige Infrastruktur in der Westminster Hall stehe erst wieder am 14. Jänner zur Verfügung.

Weiterer Prozessplan bleibt gleich
Abgesehen davon wird aber am Programm für den 11. Jänner festgehalten: Zwei Beamte des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung und Strassers Lebensgefährtin sollen als Zeugen auftreten, weil die Polizisten laut Strasser schon im Frühjahr 2010 und damit Monate vor seinem ersten Treffen mit den vermeintlichen Lobbyisten an seine Lebensgefährtin herangetreten waren und vor einem Geheimdienst gewarnt hatten. Zudem will der Ex-Innenminister einen ehemaligen Praktikanten hören, den er schon im April oder Mai 2010 gewarnt haben will, man möge "vorsichtig sein", weil "ein Geheimdienst unterwegs ist".

Urteilsspruch könnte am 14. Jänner erfolgen
Sollte der nun adaptierte Prozessfahrplan halten, könnte das Verfahren wegen Bestechlichkeit am frühen Nachmittag des 14. Jänner in erster Instanz abgeschlossen werden. Strasser drohen im Falle eines Schuldspruchs bis zu zehn Jahre Haft.

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