Neue Vorschriften
Kiffen am Steuer: Das müssen Deutsche beachten
Seit dem 1. April ist der Konsum von Cannabis in Deutschland teilweise legalisiert. Bisher war noch nicht ganz klar, welche Regeln beim Autofahren gelten. Jetzt hat die Bundesregierung neue Vorschriften für den Straßenverkehr beschlossen.
Wie bei der Promille-Grenze für Alkohol gilt künftig auch für Cannabis ein Grenzwert, ab dem Autofahrern Sanktionen drohen.
Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC vorgesehen
Bezogen ist er auf den berauschenden Wirkstoff THC. Wer mit 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blut oder mehr unterwegs ist, riskiert dann in der Regel 500 Euro Buße und einen Monat Fahrverbot.
Strengere Regeln für Fahranfänger
Die Schwelle folgt Empfehlungen einer Expertenkommission. Für Fahranfänger und gemischten Konsum von Cannabis und Alkohol kommen strengere Regeln.
Neuer Grenzwert tritt wohl in Sommer in Kraft
Der künftige Grenzwert für Cannabis dürfte wohl im Sommer in Kraft treten. Der Bundesrat werde voraussichtlich am 5. Juli über das Gesetz beraten, sagte ein Sprecher des deutschen Verkehrsministeriums am Freitag in Berlin. Das vom Bundestag am Donnerstagabend beschlossene Gesetz sei in der Länderkammer nicht zustimmungsbedürftig. In Kraft trete es nach der Verkündung, zum Termin sei noch nichts zu sagen, sagte der Sprecher.
Das Gesetz schaffe für alle Rechtsklarheit. Dies sei ein maßgeblicher Beitrag zur Straßenverkehrssicherheit, so der Sprecher.
Bis zum Inkrafttreten des Grenzwerts gilt vorerst noch die bisherige striktere Linie, dass schon ab dem Nachweiswert von 1 Nanogramm Sanktionen drohen.
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