Selbst Österreichs Botschafter war am frühen Sonntagmorgen vor dem Gerichtshof in Dubai kurz sprachlos, als die lebenslange Haft verkündet wurde. Erschwerend kommt für Adelsmayr hinzu, dass er überhaupt keine Rechte mehr hat. Der Wüstenstaat hatte ihm ja aus humanitären Gründen erlaubt, zu seiner mittlerweile verstorbenen krebskranken Frau nach Österreich auszureisen.
Weil der 53-jährige Oberösterreicher (im Bild mit seinem einheimischen Anwalt) aber wohlweislich nicht mehr zur Fortsetzung des Prozesses und bei der Urteilsverkündung nicht anwesend war – sonst wäre er wohl schon hinter Gittern verschwunden –, hat er auch keine Einspruchsmöglichkeiten.
"Ein Österreicher wird keinesfalls ausgeliefert"
"Damit obliegt es nur dem Staatsanwalt, in die nächste Instanz zu ziehen und weiter die Todesstrafe (durch den Strang, Anm.) zu verlangen. Wir selbst können nur unsere diplomatischen Fäden ziehen", so Weiss weiter. Sollte Dubai nach der Rechtskraft in 14 Tagen einen internationalen Haftbefehl erwirken, so könnte der Arzt wohl nie mehr richtig reisen.
"Wir liefern selbstverständlich keinen Österreicher aus. Auch im europäischen Schengen-Raum ist das nicht der Fall. Anders schaut es aber bei Drittstaaten aus", so der Gesandte Weiss.
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