Bei Apple gibt es eine einjährige Garantie, die mit "Apple Care" je nach Gerät auf zwei oder drei Jahre verlängert werden kann. Dies reicht nach Ansicht Redings nicht aus. Das EU-Recht verpflichte Hersteller zu einem zweijährigen Gewährleistungsanspruch. Er gilt für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben - auch wenn sie erst später bemerkt werden. Bei der freiwilligen Garantie geht es hingegen um Mängel, die nach der Übergabe an den Kunden auftreten.
"Apple wirbt prominent dafür, dass seine Produkte eine einjährige Herstellergarantie haben, versäumt es aber, klar darüber zu informieren, dass Verbraucher laut EU-Recht ein automatisches und kostenloses Anrecht auf einen gesetzlichen zweijährigen Gewährleistungsanspruch haben", schreibt die EU-Kommissarin.
Apples Vorgehen wird schon lange von Verbraucherschützern angeprangert. Europäische Verbraucherschutzorganisationen aus elf Ländern haben sich nach den Worten Redings bei der EU-Kommission beschwert. Sie warfen dem iPhone-Konzern zuletzt im März vor, prominent für die kostenpflichtige Garantieverlängerung "Apple Care" zu werben, aber ungenügend über den gesetzlichen zweijährigen Gewährleistungsanspruch zu informieren.
Im vergangenen Dezember musste Apple deswegen bereits eine Strafe von 900.000 Euro in Italien an den Marktregulierer AGCM zahlen. Der iPhone-Hersteller klärt über die Regelungen zu Garantie und Gewährleistung inzwischen in einer Tabelle auf seiner Website auf.
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