Es muss eine Tat, die mit mindestens einem Jahr Haft bedroht ist, gesetzt werden, damit der Paragraf 21 - die Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher - für Täter angewendet werden kann. So will es das Gesetz. Ein Gesetz, das spätestens jetzt zu hinterfragen ist. Denn die 46-Jährige leidet seit Jahren an paranoider Schizophrenie samt Psychosen und Verfolgungswahn. Das ist gerichtsbekannt.
Gutachterin warnte fast flehentlich
Vor einem halben Jahr, als die Frau wieder einmal aus einer Klinik "entwichen" war, in einen Wohnwagen einbrach und dort alle Lebensmittel aufgegessen hatte, warnte Gutachterin Sigrun Roßmanith fast flehentlich vor dem psychischen Zustand der Frau.
"Mir war klar, dass hier ein hohes Gefährlichkeitspotenzial vorhanden ist", erinnerte sich Roßmanith am Donnerstag an ihre erste Expertise. Sie stufte die Wienerin bereits damals als höhergradig abnorm und unzurechnungsfähig ein und empfahl, die Frau im Maßnahmenvollzug unterzubringen, da ansonsten mit Gewaltdelikten und Sachbeschädigungen zu rechnen sei.
Kanarienvögel "belasteten" späteres Opfer
Die Warnungen waren vergebens - was eine Zufallsbekanntschaft der Frau schließlich im November 2011 das Leben kostete. Der 37-Jährige starb durch 16 Messerstiche, weil sie ihn als "Planer" von Anschlägen gegen sie gesehen hatte. Die zwei Kanarienvögel des Heimbewohners, der die Täterin in seine Wohnung mitgenommen hatte, hätten ihr das vermittelt. Sie habe "mit den Vögeln kommuniziert". Deswegen sei sie "in Rage und Angst" geraten, "sodass ich ein Messer nahm und mich auf ihn stürzte".
Am Ende ging die psychisch Kanke noch mit dem Messer auf die alarmierten Polizisten los (im Bild oben der Einsatzort in Wien), und wurde von der nachgerufenen WEGA mittels Taser überwältigt - siehe auch Story in der Infobox.
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