Ein 29-Jähriger zwackte knapp 9000 Euro Parkeinnahmen ab. Er erhielt eine bedingte Haftstrafe und muss 1200 Euro zahlen.
Sechs Vorstrafen, drei davon einschlägig. Am Mittwoch kam die vierte Einschlägige dazu. Das beweist wohl, dass sich der 29-jährige Angeklagte im Veruntreuen von Geldern recht gut auskennt. Bei seinem jüngsten Prozess am Landesgericht Feldkirch ging es um die Erlöse aus Parkautomaten, die er als Mitarbeiter der „Parking Austria GmbH“ in die eigene Tasche steckte. Begangen hatte der Angeklagte die Tat am 25. Februar in Feldkirch. Mit dem satten Erlös von 8900 Euro finanzierte der Mann seine Drogensucht. Das räumte der Angeklagte in der Verhandlung auch ein.
Regelmäßige Termine bei Suchtberatung
„Auch bei der Tat stand ich völlig unter Drogen“, ergänzt der 29-Jährige, der mittlerweile den Drogen den Kampf angesagt hat und regelmäßig zur Suchtberatung geht. „Es tut mir alles sehr leid und ich werde den Schaden auf jeden Fall wiedergutmachen“, verspricht der mittlerweile am Bau Tätige.
Es tut mir alles sehr leid und ich werde den Schaden auf jeden Fall wiedergutmachen.
Der Angeklagte
Aufgrund seines umfassenden Geständnisses und der Tatsache, dass er sich seit seiner letzten Verurteilung vor zwölf Jahren ordentlich verhalten hatte, verhängt die Richterin eine bedingte Bewährungsstrafe von fünf Monaten sowie eine unbedingte Geldstrafe von 1200 Euro.
Der „Parking Austria GmbH“ als Privatbeteiligten, spricht sie die rund 8900 Euro Schadenersatz zu. Dieselbe Summe muss der Angeklagte aufgrund des Bereicherungsvorsatzes an den Staat zahlen. Das Urteil noch nicht rechtskräftig.
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