Kulterer und seine Mitangeklagten Gert Xander sowie Albin Ruhdorfer waren im März 2011 von Richter Norbert Jenny freigesprochen worden: Er konnte in der Hypo-Kreditvergabe an einen Privatdetektiven und die Pleiteairline Styrian Spirit kein Fehlverhalten feststellen (siehe Infobox).
Berufung gegen Freisprüche
Staatsanwalt Andreas Höbl hat gegen die Freisprüche berufen - und bei der Generalprokuratur als höchster Anklagebehörde der Republik Gehör gefunden. Diese empfiehlt ganz klar die Aufhebung der Freisprüche, was den Fall Styrian Spirit betrifft - hier wurde die Hypo um zwei Millionen Euro geschädigt - und eine Neuauflage des Prozesses.
Meist hält sich der Oberste Gerichtshof an die Empfehlungen der Prokuratur. Daher gilt es als wahrscheinlich, dass Kulterer und Co. wegen des Vorwurfs noch einmal vor Gericht müssen. Auf ihrer Seite ist allerdings die Zeit: Immerhin warten sie schon übermäßig lange auf eine Entscheidung, da die Staatsanwaltschaft mehrere Fristen überschritten hatte. Das könnte der OGH zu ihren Gunsten werten.
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