Wasser-Prozess

„Andere legen Feuer und helfen dann beim Löschen“

Burgenland
22.03.2024 17:00

Ein Installateur (25) wurde in Eisenstadt nicht rechtskräftig verurteilt, weil er absichtlich 16 Keller geflutet haben soll. „Er wollte dort wichtig sein“, meinte die Richterin. Rund 105.000 Euro an Schadenswiedergutmachung stehen im Raum.

Bis zum letzten Wort, das stets dem Angeklagten vorbehalten ist, bekannte sich der 25-Jährige nicht schuldig. „Ich habe das nicht getan. Und ich würde so etwas nie tun!“, sagte der Nordburgenländer vor der Urteilsverkündung am Landesgericht Eisenstadt. Um danach umgehend Berufung und Nichtigkeit anzumelden.

12 Monate bedingte Haft auf drei Jahre wiegen wohl weniger schwer als die in Summe 104.958,74 Euro, die er als Schadenswiedergutmachung binnen 14 Tagen zu berappen hätte.

Immer einer der Ersten am Tatort
Von 15. bis 21. April 2023 hatte es ein „Wasserteufel“ auf Wohnhausanlagen der Oberwarter Siedlungsgenossenschaft (OSG) in Eisenstadt abgesehen. In dieser Woche waren 16 Keller absichtlich geflutet worden – der Täter öffnete Wasserhähne, sägte Armaturen ab, entfernte Drehsperr-Ventile. Der Angeklagte war als damaliger OSG-Installateur ständig vor Ort, hatte, obwohl ihm laut eigenen Angaben einige Schlüssel am Bund gefehlt hätten, Zugang zu allen Gebäuden. Er war stets einer der Ersten am Tatort.

Und: Bei der Beschuldigteneinvernahme gab er an, dass ihm am 21. April ein Missgeschick passiert und „nach dem Reparieren des von mir entdeckten Lecks noch mehr Wasser ausgetreten“ sei.

Durchgehende Indizienkette
Richterin Doris Halper-Praunias sah den 25-Jährigen jedoch durch eine „durchgehende Indizienkette überführt“. Auffällig sei vor allem, dass es nach seinem Geständnis zum letzten Vorfall keine weiteren Überschwemmungen mehr gegeben habe. Der Angeklagte sei unter psychischem Druck gestanden, der sich auf diese Weise entladen habe. „Er hat das Wasser aufgedreht, um dann dort wichtig zu sein.“

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