Weil ein damals 19-jähriger Wiener offenbar die Aufforderung zu einem illegalen Rennen in der Donaustadt verweigert hatte, wurde er von einem Deutschen überfahren. Zuvor schlug der Angeklagte mit einem Baseballschläger auf den Burschen ein. Zwei Jahre nach dem Vorfall konnte im Landl endlich verhandelt werden. Mit spannendem Ergebnis.
Eine Tankstelle in Stadlau in der Wiener Donaustadt war beliebter Treffpunkt der Tuning-Szene. Auch am Abend des 4. März 2022 trafen sich dort Dutzende Autobegeisterte mit ihren aufgepimpten PS-Schlitten. Unter ihnen der angeklagte 31-jährige Deutsche mit seinem 3er-BMW.
Der Berliner fuhr an jenem Abend mit seinen beiden Neffen, die er in Wien besucht hatte, zu dem Parkplatz. „Es gab eine Diskussion, das ist ausgeartet, dann bin ich ausgeflippt“, fasst es der Angeklagte zusammen. Dass er einen damals 19-Jährigen beim Losfahren frontal rammte, habe er gar nicht mitbekommen.
Er bot mir 10.000 Euro für ein illegales Rennen auf der Autobahn. Als ich nicht einwilligte, schlug er zuerst mit einem Baseballschläger auf mich ein, dann setzte er sich ins Auto und raste los.
Der damals 19-Jährige wurde angefahren.
Angeklagter schlug Opfer zuvor mit Baseballschläger
„Er hat mich gezielt überfahren“, entgegnet das als Zeuge geladene Opfer. „Zuvor hatte er mir 10.000 Euro für ein illegales Rennen auf der Autobahn angeboten. Als ich nicht einwilligte, schlug er zuerst mit einem Baseballschläger auf mich ein, dann setzte er sich ins Auto und raste los“, erinnert sich der von Rafaela Goj von der Kanzlei Sascha Flatz vertretene 21-Jährige.
Ein Video, das den erschütternden Vorfall zeigt, ging im Netz viral, hatte mehrere Millionen Aufrufe. Nur dank eines Freundes, der den Burschen festhielt, als dieser über die Windschutzscheibe geschleudert wurde, schlug der Kopf des Burschen nicht auf dem Boden auf.
Richter sieht schwereres Verbrechen
Der Richter sieht im Landl jedenfalls mehr als die angeklagte versuchte schwere Körperverletzung. „Das nennt man normalerweise versuchten Mord“, sagt er und fällte ein Unzuständigkeitsurteil. Aufgrund der höheren Strafdrohung sei er als Einzelrichter nicht mehr zuständig, sondern ein Schöffensenat oder gar ein Geschworenengericht.
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