Coups in ganz Wien

Mit Trickdiebstählen 250.000 € erbeutet: Quartett verurteilt

Österreich
31.07.2012 14:16
Mit teils langjährigen Freiheitsstrafen ist am Dienstag in Wien der Prozess gegen eine auf Trickdiebstähle spezialisierte Bande zu Ende gegangen. Die Kriminellen hatten aus Pkws heraus nach älteren Menschen Ausschau gehalten, sich an deren Fersen geheftet und sie in ihren Wohnungen bestohlen. Als ihnen im heurigen Frühjahr das Handwerk gelegt werden konnte, hatte die Bande insgesamt 250.000 Euro erbeutet.

Vor dem Schöffensenat mussten sich zwei Männer und zwei Frauen im Alter zwischen 26 und 41 Jahren, die seit dem Jahr 2004 in Wien ihr Unwesen getrieben hatte, verantworten. Sie dürften einer größeren Gruppe angehört haben, da bei den Coups bis zu sechs Täter in Erscheinung traten.

Immer nach demselben Schema vorgegangen
Die Verbrechen liefen dabei laut Staatsanwalt immer nach demselben Muster ab: Nachdem das Opfer auserkoren worden war, wartete man ab, bis dieses zu Hause angelangt war. Dann läutete eine Täterin an der Tür und bat entweder um ein Glas Wasser oder um einen Zettel, weil sie der angeblich nicht anwesenden Nachbarin eine Nachricht hinterlassen wolle.

Während die älteren Damen oder Herren in ein Gespräch verwickelt wurden, betrat eine Komplizin die Bildfläche, die Tücher auszubreiten begann und diese zum Kauf anbot. Die abgelenkten Opfer bemerkten nicht, dass währenddessen ein oder zwei Männer in die Wohnung gelangten und diese nach Wertsachen durchstöberten. 

Ein Aufpasser wartete stets vor dem Haus
Die Diebe waren meistens "verkabelt": Sie standen über Funk mit einem weiteren Komplizen in Verbindung, der vor der Wohnung bzw. dem Haus Schmiere stand bzw. im Wagen wartete und eine rasche Flucht ermöglichen sollte. Knapp zwei Dutzend Vergehen schrieb der Staatsanwalt den vier Angeklagten zu, darunter auch einen Coup bei den betagten Eltern einer im Grauen Haus tätigen Strafrichterin.

Drei der Angeklagten bekannten sich schuldig, machten darüber hinaus jedoch keine weiteren Angaben. Eine 28 Jahre alte Frau wies jede Schuld von sich, wurde jedoch von ihrer mitangeklagten Schwester der Mittäterschaft belastet. Am Ende verhängte der Senat unbedingte Freiheitsstrafen zwischen 20 Monaten und viereinhalb Jahren. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

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