Im Mostviertel endete eine Silvesterknallerei der besonderen Art nun am Landesgericht St. Pölten: Wegen Körperverletzung muss der Schütze (35) nun gemeinnützige Arbeit leisten.
Nach einer „Schnapsidee“ zu Silvester stand ein 35-Jähriger nun vor Gericht. Denn statt mit klassischen Böllern beging der Mostviertler den Jahreswechsel mit mehreren Schüssen aus seinem Luftdruckgewehr. Vom Balkon seines Hauses im ersten Stock ballerte der Familienvater unter reichlich Alkoholeinfluss–zumindest an bis zu fünfzehn Bier und etliche Spritzer kann sich der Mann noch erinnern–mit in die dunkle Nacht hinein. Genauer gesagt gegen eine Werbetafel.
Ein Schuss traf seinen Nachbarn und verletzte ihn an der Hand. „Ich hatte ein blutendes Loch am Finger“, so der 45-Jährige vor Gericht und dachte an eine Verletzung durch einen Kracher. Im Spital wurde das Geschoss entdeckt und operativ entfernt.
Niemand hat geschrien. Ich hab erst am nächsten Tag erfahren, dass der Nachbar getroffen und dadurch verletzt wurde.
Angeklagter vor Gericht in St. Pölten
Urteil ist rechtskräftig
Der 35-Jährige fasste nun wegen grob fahrlässiger schwerer Körperverletzung 180 Stunden gemeinnützige Arbeit sowie 1000 Euro Schmerzensgeld aus – das Urteil ist rechtskräftig.
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