Ein 42-Jähriger wurde am Landesgericht St. Pölten wegen erpresserischer Entführung zu zehn Jahren Haft verurteilt. Er hatte in Tulln zu später Stunde um sich geschossen und Geld gefordert.
„Hier schießt einer mit einer Waffe um sich!“ Dieser Notruf sorgte Ende Oktober bei der Polizei in Tulln für allerhöchste Alarmbereitschaft. Umgehend rückten Spezialkräfte zu einem Kellerlokal am Hauptplatz der beliebten Gartenstadt aus. Was sich derweil im Inneren abspielte, lässt vielen Partygästen bis heute das Blut in den Adern gefrieren.
„Ich will mein Geld zurück. Es gibt genau zwei Chancen: Entweder rücken Sie umgehend mit der Wega an, oder wir haben heute Tote!“, gab der Angreifer dem Beamten am anderen Ende der Leitung mit auf den Weg. Der 42-Jährige hatte zuvor bewaffnet und mit 2,4 Promille gut betankt das Lokal geentert, dreimal in die Luft geschossen und anschließend den DJ mit angehaltener Pistole zum Abdrehen der Musik aufgefordert. Jedoch nicht wegen unterschiedlichen Musikgeschmacks, sondern weil ihm seine Geldbörse entwendet worden war.
Urteil nicht rechtskräftig
In Todesangst hatte der Bedrohte dabei nur einen Gedanken: „Hoffentlich tut es nicht weh, wenn er abdrückt“, gibt das Opfer beim Prozess am Landesgericht St. Pölten gefasst zu Protokoll.
Der mehrfach Vorbestrafte fassten wegen erpresserischer Entführung zehn Jahre unbedingte Haft aus– nicht rechtskräftig.
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