Paukenschlag im Fall um Jimi Blue Ochsenknecht. Erst am Mittwoch wurde der Schauspieler an Österreich ausgeliefert. Nachdem am Donnerstag in Innsbruck zunächst Untersuchungshaft verhängt wurde, wurde kurz darauf die festgesetzte Kaution in Höhe von 15.000 Euro bezahlt und Ochsenknecht wieder aus der Haft entlassen. Das Land darf er nicht verlassen.
Das Landesgericht Innsbruck hatte Mittwochvormittag – entsprechend dem Antrag der Staatsanwaltschaft – über Ochsenknecht zunächst die Untersuchungshaft wegen dringenden Verdachts des schweren Betruges aus dem Haftgrund der Fluchtgefahr verhängt.
Freilassung gegen Kaution
Das Gericht hat weiters bestimmt, dass Ochsenknecht gegen Zahlung einer Kaution in der Höhe von 15.000 Euro wieder freigelassen wird. Die Staatsanwaltschaft war mit dieser Entscheidung einverstanden.
Herr Ochsenknecht hat gelobt, sich bis zum Abschluss des Verfahrens in Österreich aufzuhalten und hat seinen Reisepass bei Gericht hinterlegt.
Staatsanwaltschaft Innsbruck
Dieser Betrag wurde kurz nach dieser Entscheidung bezahlt und Ochsenknecht daher sofort entlassen. „Herr Ochsenknecht hat gelobt, sich bis zum Abschluss des Verfahrens in Österreich aufzuhalten und hat seinen Reisepass bei Gericht hinterlegt“, heißt es von der Staatsanwaltschaft.
Termin für Verhandlung noch unklar
Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hatte beim Landesgericht gegen Ochsenknecht einen Strafantrag (Anklage) wegen schweren Betruges eingebracht. Ein Termin für die Hauptverhandlung steht noch nicht fest.
Ochsenknecht werde vorgeworfen, Ende 2021 binnen vier Tagen in einem Hotel in Kirchberg (Bezirk Kitzbühel) Hotelleistungen im Wert von knapp 14.000 Euro in Anspruch genommen und dann nicht bezahlt zu haben. Obwohl der Schauspieler zwischenzeitlich auch gerichtlich zur Zahlung dieses Betrages verurteilt worden sei, habe er bis zur Festnahme den ausstehenden Betrag nicht beglichen. „Daher besteht der Verdacht, dass Herr Ochsenknecht schon als er die Leistungen in Anspruch nahm, entweder nicht fähig oder nicht willens war, diese Leistungen auch zu bezahlen“, heißt es in einer Stellungnahme der Staatsanwaltschaft.
Bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe drohen
Weil der Schaden mehr als 5000 Euro beträgt, sei dieser Verdacht als schwerer Betrug zu qualifizieren. Die Strafdrohung für dieses Delikt beträgt Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe.
„Dass der Beschuldigte den Betrag nunmehr bezahlt hat, ändert am Tatverdacht grundsätzlich nichts, könnte aber im Falle einer Verurteilung als mildernd berücksichtigt werden“, so die Staatsanwaltschaft weiter.
Erst am Mittwoch an Österreich ausgeliefert
Jimi Blue Ochsenknecht war aufgrund eines europäischen Haftbefehls der Staatsanwaltschaft Innsbruck an Österreich ausgeliefert worden. Er wurde am Mittwoch, gegen 9 Uhr, am Grenzübergang Kiefersfelden österreichischen Polizeibeamten übergeben.
Noch am Vormittag sei er von der Kriminalpolizei zum Tatverdacht befragt worden, hieß es – im Anschluss, gegen 14 Uhr, wurde der Schauspieler dann in die Justizanstalt Innsbruck eingeliefert.
Ochsenknecht will Verantwortung übernehmen
Am Donnerstagvormittag wurde Ochsenknecht von der zuständigen Haftrichterin des Landesgerichtes Innsbruck vernommen. „Sowohl vor der Kriminalpolizei als auch vor der Haftrichterin hat er erklärt, für die Sache die Verantwortung zu übernehmen und dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft nichts entgegenzusetzen“, hieß es. Im Übrigen habe er von seinem Recht Gebrauch gemacht, sich zum Tatverdacht nicht zu äußern.
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