Folder verteilt

Graf wehrt sich auf Wiener FP-Parteitag gegen Vorwürfe

Österreich
10.06.2012 12:58
Der in Bedrängnis geratene Dritte Nationalratspräsident Martin Graf hat alle jüngst gegen ihn erhobenen Vorwürfe am Sonntag zurückgewiesen - in einem Folder (Bild), den er publikumswirksam beim 33. Landesparteitag der Wiener Freiheitlichen verteilen ließ. "Medienkampagne gegen Martin Graf. Vorwürfe und Fakten" lautet die Überschrift der Stellungnahme, in dem von einer "beispiellosen Hetzjagd" die Rede ist. Zudem legte die FPÖ Grafs Kandidaturerklärung für die Nationalratswahl 1994 vor.

"Ein Erbschleicher soll er sein und jetzt auch noch ein Hochstapler", heißt es in dem Papier, das auch auf Grafs Website veröffentlicht wurde. Sämtliche "ungeheuerliche Vorwürfe", die gegen Graf im Zusammenhang mit der Gertrud-Meschar-Privatstiftung und den Kandidatenlisten für die Nationalratswahlen 1994 und 1999 erhoben würden, seien jedoch "allesamt falsch".

Graf geht in der schriftlichen Stellungnahme zunächst auf die Berichte ein, wonach er sich fälschlicherweise als Rechtsanwalt bezeichnet haben soll (siehe Infobox): Diese Bezeichnung sei, so versichert er erneut, auf einen Fehler zurückzuführen, der nicht von ihm ausgegangen sei. Er habe seinen Beruf stets korrekt als "Rechtsanwaltsanwärter" angegeben, nämlich sowohl auf der Zustimmungserklärung als auch auf jedem Lebenslauf.

Kandidaturerklärung präsentiert
Um dies zu untermauern, präsentierte FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache im Rahmen seiner Rede beim Landesparteitag Grafs Kandidaturerklärung für die Nationalratswahl 1994 (Bild 2). Das Kandidatenformular, das die FPÖ auch per Aussendung verteilte, ist mit 27. Juni 1994 datiert, lautet auf Dr. Martin Graf und führt als Beruf korrekt "Rechtsanwaltsanwärter" an. Der Fehler, der dazu geführt habe, dass Graf auf den amtlichen Wahlvorschlagslisten der Nationalratswahlen als "Rechtsanwalt" geführt wurde, liege daher nicht in seinem Bereich.

Allerdings: Fünf Tage vorher hatte die Wiener FPÖ ihre Kandidatenliste für die Nationalratswahl via Presseaussendung verbreitet, und da wurde Graf sehr wohl als Rechtsanwalt bezeichnet, obwohl er die Rechtsanwaltsprüfung bis heute nicht absolviert hat. Auch Erklärungen für die ebenfalls bei "Krone"-Recherchen aufgedeckten FPÖ-Presseaussendungen aus den Jahren 1999 und sogar noch im Mai 2012, in denen Graf "Rechtsanwalt" genannt wird, blieb die FPÖ weiter schuldig.

"Pensionistin nicht zu Stiftungsgründung überredet"
Detailreich geht Graf in seinem Folder allerdings auf die Stiftung Meschar ein - entgegen der eigenen Ankündigung, sich "ausschließlich gegenüber den zuständigen Gremien - dem Wirtschaftsprüfer und dem Gericht - äußern" zu wollen. Zum Vorwurf, er habe die Pensionistin überredet, eine Stiftung zu gründen, heißt es in dem Folder, tatsächlich sei sie mit dem ausdrücklichen Wunsch auf Graf zugekommen, dies zu tun. Sie habe demnach sicherstellen wollen, dass ihr Vermögen erhalten bleibe und daraus soziale Zwecke unterstützt würden: "Und sie wollte, dass ihr Name durch die Stiftung erhalten bleibt, weil Frau Meschar keine direkten Nachkommen hat."

Das Vermögen von rund einer Million Euro sei keineswegs zu klein für eine Stiftung gewesen, zeigt sich Graf in dem Papier überzeugt. In der Praxis würden zahlreiche Stiftungen mit ähnlich hohem oder sogar niedrigerem Vermögen existieren. Frau Meschar erhalte außerdem nicht nur 5.000 Euro jährlich, sondern sämtliche vorgelegten Rechnungen ersetzt. Zudem bezahle die Stiftung die Betriebskosten ihrer Liegenschaften, die sie vor Stiftungsgründung selber habe zahlen müssen.

"Genug liquide Mittel für Frau Meschar"
Auch wenn Frau Meschar zum Pflegefall werde, gebe es genug liquide Mittel: "Die Stiftung verfügt aktuell über rund 20.000 Euro täglich verfügbares Kapital. Mittelfristig können Wertpapiere veräußert und Immobilien verkauft werden, sodass für die Pflege von Frau Meschar immer genug Geld zur Verfügung stehen wird", wird in dem Papier betont. Die Stiftung, so wird zudem erklärt, habe nur rund vier Prozent in Wertpapieren oder Finanzbeteiligungen veranlagt.

Graf betont auch, dass das im Besitz der Familie stehende Restaurant die volle Miete zahle. Diese sei nach dem Kauf des Hauses durch die Stiftung sogar leicht erhöht worden. Das Restaurant sei "keinen Cent" schuldig geblieben: "Die Einnahmen stärken die Stiftung und sorgen dafür, dass Frau Meschar Erträge zufließen." Die betreffende Immobilie sei nicht zu teuer und auch nicht gegen den Willen von Frau Meschar gekauft worden.

"Stifterin wurde intensiv belehrt"
Dass die Vorstände "Erbschleicherei" betreiben würden, sei jedenfalls falsch, heißt es weiter. Die Erträge des Vermögens würden in den Tierschutz und in die Forschung fließen. Kein Vorstand könne sich daraus bereichern. Eine rechtliche Möglichkeit, Frau Meschar ihr Vermögen einfach zurückzugeben, gebe es jedoch nicht: "Das ist das Wesen einer Stiftung." Darüber sei die Stifterin jedoch intensiv belehrt worden - auch durch eine Richterin, wie Graf betont.

SPÖ, Grüne und BZÖ fordern Rücktritt
Mit der publikumswirksamen Verteilung des Folders am Wiener FPÖ-Parteitag will sich der Dritte Nationalratspräsident jedenfalls weiterhin als Opfer einer Medienkampagne sehen. "Charakterlich bezeichnend und eine von FPÖ-Politikern bekannte Methode", nannte diese Vorgehensweise etwa SPÖ-Bundesgeschäftsführer Günther Kräuter bereits nach dem Bekanntwerden der Stiftungscausa. 

Politisch ausgestanden ist die Sache für Graf mit der Verteilung der schriftlichen Stellungnahme nicht. SPÖ, Grüne und BZÖ fordern den Rücktritt Grafs, die Grünen kündigten zudem am Samstag einen Antrag auf Schaffung einer generellen Abwahlmöglichkeit von Nationalratspräsidenten im Plenum des Nationalrats an (siehe Infobox).

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