Eine dreiste Parkplatz-Trickserei endete für einen 58-Jährigen in Innsbruck vor Gericht. Er verwendete den Behindertenausweis seiner verstorbenen Mutter. Nicht zum ersten Mal war er für so etwas angeklagt.
„Ich habe einen Fehler gemacht“, räumte der Angeklagte vor Gericht ein. Der Serbe, der mit dem Auto seiner Schwester in Innsbruck unterwegs war, parkte – wohl um die Gebühren zu sparen – auf einem Behindertenparkplatz und legte hinter die Windschutzscheibe die Berechtigung seiner Mutter, die schon seit Jahren tot ist.
Wie der Polizei sofort auffiel, war der Behindertenausweis zudem manipuliert – die Dokumentennummer war nämlich entfernt worden. „Davon weiß ich nichts“, behauptete der 58-Jährige und wollte den Vorfall als Unachtsamkeit hinstellen: „Ich hätte einfach besser schauen sollen, welcher Ausweis im Fahrzeug liegt.“ Denn seine Schwester besitzt rechtmäßig einen Behindertenausweis. „Ich habe einfach nicht nachgedacht.“
Richter und Staatsanwalt glaubten Aussage nicht
Staatsanwalt und Richter Norbert Hofer wollten dieser Darstellung letzten Endes keinen wirklichen Glauben schenken. „Wer sonst als Sie hätte den Ausweis mit welcher Absicht fälschen sollen?“, stellte der öffentliche Ankläger in seinem Schlussplädoyer in den Raum. Außerdem saß der Serbe bereits vor zwei Jahren wegen eines ähnlich gelagerten Deliktes vor Gericht und kam damals mit einer Diversion davon.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Diesmal war Richter Hofer nicht so gnädig. Er verhängte eine zur Hälfte bedingte Geldstrafe in Höhe von 800 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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