Völkermord-Klage

UNO-Gericht ordnet kein Ende des Gaza-Einsatzes an

Ausland
26.01.2024 14:57

Im Völkermord-Verfahren gegen Israel ist am Freitag ein erstes Urteil am Internationalen Gerichtshof in Den Haag gefallen. Der Richtersenat forderte die israelische Regierung auf, einen Völkermord im Gazastreifen zu verhindern. Von der Forderung nach einem sofortigen Ende der Kampfhandlungen wurde aber abgesehen.

Taten, die auf einen Völkermord hinausliefen, müssten geahndet werden, erklärten die Richterinnen und Richter in ihrer Entscheidung zu möglichen Sofortmaßnahmen im Gaza-Krieg. Israel müsse dafür sorgen, dass seine Truppen im Gazastreifen keinen Völkermord begingen. 

Zugleich müsse Israel sicherstellen, dass sich die humanitäre Lage dort verbessere. Das Recht der Palästinenserinnen und Palästinenser, vor einem Völkermord geschützt zu werden, sei anzuerkennen, erklärte das Gericht. Insofern sei die Klage Südafrikas gegen Israel plausibel. Alle Parteien in dem Konflikt unterlägen dem internationalen Recht. Über die Lage im Gazastreifen äußerten sich die Richterinnen und Richter besorgt und verlangten einen Bericht seitens Israels über die ergriffenen Maßnahmen binnen eines Monats.

Südafrika spricht von „entscheidendem Erfolg“
Dem Eilantrag der südafrikanischen Regierung, einen sofortigen Waffenstillstand zu verlangen, kam das Gericht aber nicht nach. Dennoch sprach die Regierung in Pretoria von einem „entscheidenden Erfolg“. Der Richterspruch sei ein „Meilenstein auf der Suche nach Gerechtigkeit für die Palästinenser“.

Palästinenser feiern Israels „weitere Isolierung“
Palästinensische Vertreter feierten ebenfalls die „wichtige Entscheidung“, die aus ihrer Sicht die „Verbrechen Israels aufdecke“ und das Land weiter isoliere. „Israel ist es nicht gelungen, das Gericht davon zu überzeugen, dass es nicht gegen die Völkermordkonvention verstößt“, erklärte Riyadh Maliki, Außenminister der palästinensischen Autonomiegebiete.

Israels Regierung spricht von „antisemitischem“ Gericht
Israels Sicherheitsminister Itamar Ben-Gvir verurteilte die Entscheidung in Den Haag und bezeichnete das UNO-Gericht als „antisemitisch“. Ministerpräsident Benjamin Netanyahu betonte in einer Stellungnahme auf seiner X-Seite (vormals Twitter), dass sich Israel sehr wohl dem Völkerrecht verpflichtet fühle. Gleichzeitig sei man aber zum Schutz des Landes und der Bevölkerung verpflichtet.

Die Klage wegen Völkermordes sei nicht nur „falsch, sondern auch ungeheuerlich“. Dabei handle es sich um einen „widerwärtigen Versuch“, Israel das Recht auf Selbstverteidigung zu verwehren. Es sei überhaupt eine „Schande“, dass sich der Gerichtshof überhaupt mit der Völkermord-Klage befasse, so Netanyahu.

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