Der Rechtsausschuss befürwortete am Mittwoch Aufhebung der Immunität von Wirtschaftsbunddirektor Christoph Thoma nach einer anonymen Anzeige - Thoma selbst weist die Vorwürfe zurück.
Der Rechtsausschuss des Vorarlberger Landtags hat am Mittwoch die Weichen für die Aufhebung der Immunität des ÖVP-Abgeordneten Christoph Thoma in der Landtagssitzung am 31. Jänner gestellt. Ein entsprechendes Ansuchen der Staatsanwaltschaft Feldkirch wurde einstimmig befürwortet, erklärte die Volkspartei in einer Aussendung. Wirtschaftsbunddirektor Thoma wurde in einer anonymen Anzeige vorgeworfen, privat Druck auf eine Lehrerin ausgeübt zu haben. Er weist die Vorwürfe allerdings strikt zurück.
Die Aufhebung der Immunität ist notwendig, damit die Staatsanwaltschaft die entsprechenden Ermittlungen aufnehmen kann. „Es ist auch der Wunsch des Abgeordneten Thoma, dass die Justiz die Vorwürfe rasch bewertet, und er unterstützt deshalb das Ersuchen der Staatsanwaltschaft. Christoph Thoma hat selbst das größte Interesse, dass die anonymen Anschuldigungen schnellstmöglich ausgeräumt und aufgeklärt werden“, so VP-Klubobmann Roland Frühstück in der Aussendung. Es sei davon auszugehen, dass der Landtag die Entscheidung des Rechtsausschusses bestätige.
Thoma soll laut den anonymen Vorwürfen in einer privaten Angelegenheit Druck auf eine Lehrerin seiner Tochter am Bundesgymnasium Bludenz ausgeübt haben. Thoma weist alle Vorwürfe zurück. Laut Medienberichten soll der Vorfall einige Monate zurückliegen, es soll um eine Schulnote gegangen sein. Mit der Schule bzw. der Lehrerin sei inzwischen alles geklärt. Die anonyme Anzeige enthalte jedoch schwerwiegende Vorwürfe, untersucht werde der Tatbestand der Nötigung. „Ich gehe davon aus, dass diese Anzeige politisch motiviert ist. Dafür spricht auch der anonyme Absender“, sagt Thoma selbst dazu.
Der Vorarlberger Landtag hat zuletzt im Jahr 2014 die parlamentarische Immunität eines Abgeordneten aufgehoben. Betroffen war der damalige FPÖ-Chef Dieter Egger, es ging um den Vorwurf der Verleumdung. Die Staatsanwaltschaft stellte die Untersuchung damals dann ein.
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