Vernachlässigung

Cains Mutter muss für acht Monate ins Gefängnis

Österreich
24.05.2012 16:48
Die 25-jährige Aleksandra N., Mutter des dreijährigen Cain, ist am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch wegen Quälens und Vernachlässigung von Unmündigen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt worden, acht Monate davon unbedingt. Der kleine Cain war im Jänner 2011 vom Lebensgefährten der 25-Jährigen, der im März zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt wurde, zu Tode geprügelt worden. Die Staatsanwaltschaft warf der Mutter vor, nicht eingegriffen zu haben, als ihr damaliger Freund den Dreijährigen schlug.

Verteidiger German Bertsch erbat sich nach dem Urteilsspruch drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

Richterin Karin Dragosits führte als Milderungsgründe die Unbescholtenheit der 25-Jährigen, die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit laut Gutachten sowie ihr umfassendes Geständnis an. Erschwerend habe sich ausgewirkt, dass nicht nur Cain, sondern auch ihr zweiter Sohn von Misshandlungen betroffen war. Dass ein Teil der Strafe unbedingt ausgesprochen wurde, begründete Dragosits mit folgenden Worten: "Dieses Signals bedarf es nach Ansicht des Schöffensenats."

"Kann es mir heute nicht erklären"
Aleksandra N. hatte während der Verhandlung berichtet, dass ihr Freund Milosav M. sie mehrfach geschlagen habe. Im November 2010 suchte sie aufgrund ihrer Verletzungen das Spital auf. Danach habe sie bemerkt, dass M. auch ihren älteren, damals fünfjährigen Sohn wiederholt schlug. Laut Anklage ging sie aus dem Zimmer, um die Schläge nicht mit ansehen zu müssen, und schritt nicht ein. Auch zum Arzt ging sie mit dem Kind nicht. "Ich kann mir heute nicht erklären, warum ich da weggesehen habe", so die Angeklagte. Sie habe Angst gehabt vor weiteren Misshandlungen durch ihren Freund.

Am 8. Jänner 2011, dem Todestag des kleinen Cain, habe sie die Verletzungen des Kindes gesehen und seine Schmerzen erkannt. "Ich habe gesehen, dass es ihm nicht gut ging, trotzdem habe ich nichts gemacht", gab sich die 25-Jährige reuig. Sie habe damals nicht erkennen können, dass der dreijährige Cain innerlich so schwer verletzt war. Auf die Frage nach ihrer Verfassung im Jänner 2011 sagte sie aus: "Da war einfach nur noch Angst da." Sie habe keinerlei privaten Kontakte mehr gepflegt und sich außerhalb der Arbeit nur noch mit ihren Kindern und M. in der Wohnung aufgehalten. Sie gab außerdem an, zum Jahreswechsel 2010/11 Kokain konsumiert zu haben.

"Dafür gibt es keine Entschuldigung"
Auf die Frage des Rechtsvertreters ihres älteren Sohnes, Philipp Längle, warum sie trotz des Wissens um die Gewalttätigkeit ihres Freundes ihre Kinder immer wieder seiner Aufsicht überließ, erklärte Aleksandra N., M. habe ihr den Kontakt zu ihrer Familie verboten. Er sei daher der Einzige gewesen, der auf die Kinder aufpassen konnte, wenn sie bei der Arbeit war. Warum sie sich diesem Kontaktverbot fügte, konnte sie nicht erklären. Die Angeklagte wiederholte, dass ihr damaliges Verhalten nicht zu entschuldigen sei, "dafür gibt es keine Entschuldigung". Sie habe "sehr falsch" gehandelt.

Verteidiger German Bertsch bemühte sich, die schwierige Situation seiner Mandantin herauszustellen, sie sei eine gute und liebevolle Mutter. Seit dem Tod des kleinen Cain seien die Frau und ihr älterer Sohn, der zeitweise bei einer Tante lebte, ständig in Kontakt gewesen. Seit Herbst 2011 habe sie wieder die alleinige Obsorge, der heute Siebenjährige lebt bei ihr.

Anwalt: "Sie ist gestraft genug"
Bertsch erklärte das Nichthandeln seiner Mandantin gegenüber ihrem Peiniger mit den Ausführungen von Gerichtspsychiater Reinhard Haller. Demzufolge habe die 25-Jährige an chronischen Überlastungs- und Überforderungsgefühlen gelitten. "Sie wird für das Nichthandeln bestraft werden", stellte der Anwalt fest. Von einer unbedingten Strafe sei aber abzusehen, eine solche wäre angesichts der aktuellen Lebenssituation "kontraproduktiv". "Sie ist gestraft genug", so Bertsch.

Staatsanwalt Wilfried Siegele hatte in seinem Plädoyer eine "schuldangemessene Freiheitsstrafe" gefordert. Er unterstrich, dass N. durch ihr Nichthandeln "massive Schuld" auf sich geladen habe. Was man von einer Mutter erwarten dürfe, habe sie nicht einmal im Mindestmaß erfüllt, warf ihr Siegele "gröblichste Fahrlässigkeit" vor. Hätte sie gehandelt, hätte der Tod von Cain verhindert werden können. "Das ist die Tragik des Falls", so der Staatsanwalt. Auch wenn die 25-Jährige selbst Opfer von Schlägen geworden sei, hätte sie die Verpflichtung gehabt, für ihre Kinder einzutreten.

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