Prozess in Feldkirch

Stalkerin darf Richter Brief schreiben

Vorarlberg
19.01.2024 07:55
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Eine 53-Jährige stand wegen beharrlicher Verfolgung ihres Ex-Gspusis vor Gericht - Richter machte ein überraschendes Angebot.

Für den Arbeitskollegen war es eine Bettgeschichte, für die Angeklagte die große Liebe. Doch wenn Amors Pfeil nicht im Herzen des anderen steckenbleibt, nützen auch alle Bemühungen nichts, das Objekt der Begierde von der Liebe zu überzeugen. Und genau das wollte offensichtlich die 53-jährige Servicekraft eines Hotels im Kleinwalsertal erneut erreichen.

Vorstrafe wegen beharrlicher Verfolgung
Zuerst mit einer Diversion davongekommen, kassiert die Liebestolle Ende Februar vergangenen Jahres ihre erste Vorstrafe wegen beharrlicher Verfolgung des 34-jährigen Angebeteten. Wieder versprach die Frau Besserung. Wieder hielt sie sich nicht daran. Kurz nach dem Urteil, die Kellnerin fasste damals eine Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro aus, stellte ihm die Verschmähte erneut nach, bombardierte ihn mit Anrufen und lauerte dem großgewachsenen Tresen-Adonis auf.

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So, jetzt sitzen wir halt wieder einmal hier. Was machen wir mit Ihnen und vor allem, warum haben Sie es schon wieder getan?

Richter Martin Mitteregger

Am Donnerstag dann der Showdown am Landesgericht Feldkirch. „So, jetzt sitzen wir halt wieder hier. Was machen wir mit Ihnen und vor allem, warum haben Sie es schon wieder getan?“, will Richter Martin Mitteregger von der Angeklagten wissen. „Ich bin halt mit Leib und Seele ein Steinbock und will die Dinge geklärt haben“, erklärt sich die Stalkerin.

Der Herr Rat zeigt Herz
Nachdem sich das Opfer jedoch weigert, auch nur einen „Erklärbrief“ seiner hartnäckigen Bekanntschaft entgegenzunehmen, zeigt der Herr Rat Herz und meint: „Schreiben Sie mir, was Sie ihm gerne schreiben würden, ich verspreche Ihnen, das auch durchzulesen. Aber vielleicht ist es Ihnen dann wohler und Sie können die Sache endgültig ruhen lassen.“

Die Frau nimmt das Angebot dankend an. Ein Urteil gibt es aber trotzdem - und zwar in Form einer erneuten Geldstrafe. Diesmal sind es 4500 Euro, die die Angeklagte zahlen muss.

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