Die einen frieren, die anderen schwitzen: Über die richtige Temperatur am Arbeitsplatz lässt sich vortrefflich streiten. Wozu Firmen bei der Raumtemperatur und bei Arbeiten im Freien verpflichtet sind, erklärt Arbeitsrecht-Experte Gerald Mattersdorfer.
Die Temperatur am Arbeitsplatz hat einen großen Einfluss auf Gesundheit und Wohlbefinden. Es gelten zwar Mindesttemperaturen für Arbeitsräume, für Arbeiten im Freien gibt es aber keine Untergrenzen.
Die Firmenleitung ist verpflichtet, für eine geeignete Raumtemperatur zu sorgen. Bei Tätigkeiten mit geringer körperlicher Belastung, wie beispielsweise Büroarbeiten, hat die Raumtemperatur zwischen 19 und 25 Grad Celsius zu betragen. Bei Arbeiten mit hoher körperlicher Belastung, wie zum Beispiel bei Lagerarbeiten, muss die Temperatur bei mindestens 12 Grad Celsius liegen.
Was für die Arbeit im Freien gilt
Für die Arbeit im Freien muss die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber auf eigene Kosten geeignete Kälte- und Wetterschutzkleidung wie Jacken, Handschuhe, Ohren- und Kopfschutz zur Verfügung stellen. Die Kleidung muss den gesetzlichen Bestimmungen und Normen entsprechen und muss atmungsaktiv sowie bei schlechten Sichtverhältnissen mit Reflektoren ausgestattet sein.
Durch zusätzliche Pausen als Aufwärmzeiten oder Anbieten heißer Getränke sollen die Belastungen durch Kälte so gering wie möglich ausfallen. Bei Unklarheiten können sich Beschäftigte an den Arbeitnehmerschutz der AK Steiermark wenden.
„Gewusst wie“ ist eine Service-Serie der „Krone“ und der Arbeiterkammer.
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