Post für „Sturm-Hools“

Geldstrafen: Skandal-Derby mit blamablem Vorspiel

Steiermark
11.01.2024 07:00

Die skandalöse Fußball-Derby-Nacht ist allen noch in bester, trauriger Erinnerung. Bereits im Vorfeld spielten sich turbulente Szenen ab, als laut Polizei Sturm-Hooligans einen GAK-Fanbus abpassen wollten. Die „Schwarzen“ haben deswegen auch Post vom Strafamt erhalten, wollen sich aber gegen die Strafen wehren.

Für einen Skandal sorgten Anfang November randalierende Fans beim ÖFB-Cup GAK gegen Sturm. „Wir ermitteln gegen vier Personen und mehrere unbekannte Täter“, sagt Christian Kroschl, Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz.

Wollten Hooligans Fanbus abpassen?
Doch bereits im Vorfeld des Spiels kam es zu besorgniserregenden Aktionen. Wenige Tage vor dem verhängnisvollen Match absolvierten die Roten in Horn ein Meisterschaftsspiel. Etliche Anhänger begleiteten sie, unter anderem wurde ein Fanbus mit 20 bis 25 Fans organisiert.

Auf der Rückreise wollten diesen, so die Annahme der Polizei, rund 40 einheitlich gekleidete und vermummte Sturm-Hooligans in der Alten Poststraße in Graz abfangen. Doch die Beamten kamen ihnen auf die Spur. Mehrere Streifen fuhren zum Tatort, um die Gruppe aufzulösen. Was auch gelang, die Vermummten rannten in alle Richtungen davon. Unter anderem auch auf die Straße, wodurch es zu tumultartigen Szenen kam - Autos mussten notbremsen und ablenken, um keinen zu erwischen. Natürlich sorgte die Aktion auch für größtes Aufsehen unter den Anrainern.

Post vom Strafamt
Etliche der rund 40 „SK Sturm Graz Hooligans“, wie die Polizei die Männer bezeichnet, haben kürzlich Post vom Strafamt bekommen, in denen ihnen die Eröffnung eines Verwaltungsstrafverfahrens gegen sie kundgetan wird. Der Vorwurf: Störung der öffentlichen Ordnung, eine Geldstrafe bis zu 500 Euro bzw. eine Woche Freiheitsstrafe stehen im Raum.

Mehrere Beschuldigte haben Einspruch erhoben. „Man wird sich wohl noch treffen dürfen“, ärgert sich ein Beteiligter. Beim Strafamt will man sich übrigens mit Hinweis auf Datenschutz und das laufende Verfahren nicht äußern.

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