Die heutige Verhandlung vor dem ASG Wien, in der Sänger Martin Thoma die Salzburger Festspiele wegen unbezahlter Leistungen während coronabedingter Absagen 2020 verklagt, wurde auf den 8. April verschoben.
Patricia Wolf leitete die Verhandlung, in der Zeugen wie Ernst Raffelsberger, ehemaliger Chordirektor der Wiener Staatsopernchor, und Petra Gaich, künstlerische Betriebsdirektorin der Festspiele, aussagten. Lukas Crepaz, Kaufmännischer Direktor der Festspiele, bestätigte nach der Verhandlung, dass kein direktes Vertragsverhältnis zwischen den Festspielen und Thoma bestand.
Der Anwalt des Klägers, Georg Streit, betonte die Komplexität der Vertragssituation und die Notwendigkeit weiterer Aussagen, um das Bild zu klären. Die Klage wird auch als Musterfall für vermeintlich unzulässige Dienstverhältnisse im Chorbereich betrachtet.
Für den nächsten Termin im April sind weitere Zeugen, darunter Mitglieder des Wiener Staatsopernchors und der künstlerische Leiter des „Philharmonia Chor Wien“, vorgesehen. Die Verhandlung im April wird entscheidend für diesen bedeutenden Streitfall sein.
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