Die Urheberrechtsgesellschaft AKM klagte das Linzer „Coronaleugner-Idol“ Alexandra P., weil die Gastronomin die Zahlung für eine Aufführungslizenz verweigert. Mittlerweile soll sie 4810 Euro schuldig sein, zu einem Prozess kam es allerdings noch nie.
„Privatanklagen gegen Wirte, die sich weigern, die Aufführungslizenz zu bezahlen, sind wirklich sehr selten“, sagt Susanne Lontzen von der AKM. Die AKM ist eine Verwertungsgesellschaft, die die Rechte der Zurverfügungstellung von musikalischen Werken von Autoren, Komponisten, und Verlegern vertritt. Wer eine Bar – wie die Wut-Wirtin Alexandra P. während der Pandemie in Linz – betreibt, muss mit der AKM einen Lizenzvertrag abschließen und einen entsprechenden Obolus für die Musiknutzung abliefern.
„Wirtschaftlich vertretbare Beiträge“
„Wir fordern die Lokalbesitzer auf, eine Aufführungsbewilligung zu erwerben. Wie hoch die Kosten sind, hängt von der Betriebsgröße ab, aber auch, woher die Musik kommt. Es handelt sich um wirtschaftlich vertretbare Beträge“, erklärt Lontzen.
Wenn ein Wirt nicht mitmachen will, habe die AKM, so die Sprecherin, generell einen langen Geduldsfaden. Es werde eine zweite Zahlungsaufforderung verschickt, erst dann der Rechtsanwalt eingeschaltet, der eine dritte Aufforderung stellt. Eine Privatanklage wie bei Alexandra P. sei die absolute Ausnahme: „Die meisten Leute sehen schon früher ein, dass unsere Forderung gerechtfertigt ist“, so Lontzen.
Die Wut-Wirtin soll der AKM, wie berichtet, mittlerweile 4810 Euro schuldig sein. Bisher scheiterte ein Prozess an ihrem Nichterscheinen.
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