Prozess nach Bar-Treff

17-Jährige zeigte an: Oralsex „nicht freiwillig“

Tirol
23.11.2023 08:00

Zuerst ein Gespräch, dann gemeinsamer Tanz und Küsse vor dem Lokal: In der Nacht auf den 11. Juni kamen sich im Tiroler Unterland ein Türke (45) und eine einheimische Gymnasiastin (17) näher. Nun sah man sich am Innsbrucker Landesgericht wieder, es ging um freiwilligen oder eben nicht freiwilligen Oralsex.

Nach dem gemeinsamen Bar-Aufenthalt machten sich beide zusammen auf den Heimweg. „Sie hat das Fahrrad geschoben und ich habe sie begleitet“, sagte der nun Angeklagte. In seinem Auto habe er dann Oralsex an ihr vorgenommen. „Sie hat mich ebenfalls oral befriedigt“, gab er zu Protokoll.

„Ich war zum Teil wie weggetreten“
Das verneinte die als Zeugin einvernommene damals 17-Jährige. Sexuelle Handlungen habe sie nicht gewollt: „Ich habe ihm mehrfach gesagt, dass ich allein gelassen werden möchte“, erklärte sie zum Teil emotional. Körperlich zur Wehr gesetzt haben sie sich aber nicht. „Ich war zum Teil wie weggetreten.“

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Der Angeklagte ist deutlich älter und hat sie einfach überrumpelt.

Die Staatsanwältin im Plädoyer

Völlig konträre Schlussvorträge
Ähnlich konträr wie diese beiden Aussagen waren auch die Schlussvorträge der Staatsanwältin und des Verteidigers. „Der Angeklagte ist deutlich älter und hat sie einfach überrumpelt“, sagte die öffentliche Anklägerin. Für wie auch immer geartete, gewollte „sexuelle Handlungen“ vonseiten der jungen Frau gebe es schlicht „keinen Grund“. Der Verteidiger hingegen sprach von Konsens: „Sie hat am Beginn dem Kuss zugestimmt und hat auch gewollt, dass er sie begleitet.“ Sein Mandant habe also davon ausgehen müssen, dass auch alles Weitere gewollt war, zumal sie ihm nie eindeutig das Gegenteil signalisiert habe.

Freispruch im Zweifel
Der Richter fällte letztlich einen „Freispruch im Zweifel“. In seiner Urteilsbegründung erklärte er, dass man „weder der einen noch der anderen Variante uneingeschränkt Folge leisten“ könne. Dabei nahm er Bezug auf die zum Teil stark abweichenden Schilderungen der Geschehnisse. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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