Erben ist ja super, wenn alles vorab geklärt ist. Was aber, wenn das Erbe nicht im Heimatland liegt? Wie sieht die Lage aus, wenn es um die tolle Finca der Großtante in Spanien, Onkels Hütte am Meer oder Papas heißgeliebtes Rorbu, ein typisch norwegisches Haus, geht? Wir haben alle Infos für Sie!
Immer dann, wenn beim Erben Menschen und Vermögen unterschiedlicher Länder eine Rolle spielen, geht es um internationales Erbrecht. „Innerhalb der EU regelt die EU-Erbrechtsverordnung das anwendbare Recht und das zuständige Gericht. Diese gilt in der ganzen EU, ausgenommen sind nur Irland und Dänemark“, wissen die Experten der Wiener Rechtsanwaltskanzlei Schneider & Schneider.
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