Joggerin verletzt

Bürgermeister verhängt nach Biss ein Halteverbot

Oberösterreich
09.11.2023 08:00

Nach der Biss-Attacke auf eine Joggerin (55) im oberösterreichischen Eidenberg hat Bürgermeister Adi Hinterhölzl ein Hundehalteverbot und die Abnahme des Schäferhundes verordnet. Doch der Mühlviertler Ortschef ist selbst skeptisch, ob seine Maßnahme juristisch hält. Er vermisst von der Politik eine juristische Rückendeckung.

„Gerade ältere Hundebesitzer sind oft psychisch und physisch nicht mehr in der Lage, ihre Hunde im Zaum zu halten. Ich kenne selber eine 70-jährige Dame, die vielleicht 50 Kilo Eigengewicht auf die Waage bringt. Ihre Deutsche Dogge wiegt aber 86 Kilo - da geht der Hund mit dem Frauerl spazieren. Wenn die Dogge auf Kinder losgeht, hat die Frau doch keine Chance, ihn noch zu stoppen“, ortet der Eidenberger Bürgermeister Adi Hinterhölzl großen Handlungsbedarf in Sachen Vierbeiner und deren teilweise völlig überforderten Besitzer.

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Aber wenn es Probleme gibt, dann reagieren die Hundehalter meistens nicht einsichtig, sondern kommen gleich mit dem Anwalt.

Bürgermeister Adi Hinterhölzl

In seiner Gemeinde im Bezirk Urfahr-Umgebung hatte, wie von uns berichtet, am Montagnachmittag auf einem Wanderweg ein Schäferhund eine Joggerin (55) angegriffen und spitalsreif gebissen.

69-Jährige war mehrmals angezeigt worden
Die 69-jährige Hundebesitzerin aus Eidenberg wird angezeigt. Sie war laut Polizei bereits mehrmals wegen Vorfällen mit ihren Hunden angezeigt worden. Bürgermeister Hinterhölzl verhängte sofort ein Halteverbot und die Abnahme des Schäfers. Nun ist die Bezirkshauptmannschaft als nächste Instanz am Zug.

Beim Landesveraltungsgericht abgeblitzt
Ortschef Hinterhölzl hofft, dass seine Anordnung auch hält. Denn zuletzt blitzte er mit einem ähnlichen Verfahren beim Landesverwaltungsgericht ab und bilanziert bitter: „Leider ist die juristische Suppe etwas dünn, und dementsprechend schwimmen wir Ortschefs drin herum.“ Er kritisiert konkret Tierschutzlandesrat Michael Lindner, den er selbst um die Installierung eines Sachverständigen für Hundehaltung gebeten habe.

Die Lindner-Antwort auf „Krone“-Anfrage:
 „Ich verstehe, dass die Vollziehung des Hundehaltegesetzes für die Bürgermeister oftmals eine große Herausforderung ist. Daher stehen auch qualifizierte und engagierte Mitarbeiter in den Fachabteilungen des Landes OÖ mit Rat und Tat zur Seite.“

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