Ein früherer Mitarbeiter der Stadtgemeinde Oberndorf zwackte 220.000 Euro ab. Jahrelang flog seine Masche nicht auf - jetzt stand er vor Gericht und wurde verurteilt ...
Der Akt zur Anklage umfasst mehrer als tausend Seiten, der Prozess am Salzburger Landesgericht war hingegen umso kürzer. Schon nach knapp einer Stunde fiel am Mittwoch das - nicht rechtskräftige - Urteil: Ein Ex-Mitarbeiter (41) der Stadtgemeinde Oberndorf fasste eine einjährige bedingte Haftstrafe aus - samt einer Geldstrafe von 3600 Euro! Der Mann prellte die Gemeinde und drei Hausgemeinschaften um knapp 220.000 Euro. „Ich weiß nicht, warum ich so blöd war“, gab der Angeklagte zu Protokoll. Mehr wollte er nicht zu den Vorwürfen sagen. Außer: „Ich kann nicht oft genug sagen, dass es mir leidtut.“
Niemand wusste von den Umtrieben des Mannes
Der 41-Jährige zwackte laut Anklage von 2014 bis zu seiner Entlassung im vergangenen Jahr Geld ab. Wie das so lange unerkannt bleiben konnte? Der Mann entwickelte einen raffinierten Plan. Neben seiner Stelle in der Finanzabteilung der Gemeinde war er ohne Wissen seines Arbeitgebers auch als Verwalter für drei Hausgemeinschaften tätig. Somit hatte er leichtes Spiel. Fast 91.000 Euro überwies der Mann von Konten der Stadtgemeinde auf eines der Hausgemeinschaften – und von dort weiter auf sein Privatkonto. 69.000 Euro hob er direkt von einem der Eigentümer-Konten ab. Besonders perfide: Er „erließ“ den Hausgemeinschaften von der Gemeinde vorgeschriebene Abgaben. Die fälligen Kanal-, Wasser-, Müllgebühren sowie Grundsteuer in Höhe von mehr als 76.000 Euro sackte er einfach selbst ein.
Im Oktober 2022 flog der Schwindel auf. Die Gemeinde entließ den Mann sofort. Einen Großteil des Schadens hat der 41-Jährige mittlerweile gut gemacht. „Wir haben unsere internen Kontrollsysteme nachgeschärft, gewisse Abläufe in der Finanzverwaltung auf mehrere Köpfe verteilt“, sagt Bürgermeister Georg Djundja (SPÖ). Aber: „Wo kriminelle Energie ist, kann auch die beste Kontrolle leider nicht greifen.“
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