Trickreicher Lenker

Farce um Scooter-Unfall: Falscher Mann angeklagt

Gericht
08.11.2023 15:50

Ein 47-Jähriger Wiener wurde in Favoriten am Heimweg von der Arbeit auf dem Gehsteig von einem Elektroroller gerammt und schwerst verletzt. Der Prozess gegen den mutmaßlichen Lenker bringt jedoch eine überraschende Wende.

Der 35-Jährige schaut verdutzt, als ihn der Richter im Wiener Landesgericht zu dem Unfall am 25. Oktober 2022 befragt: „Ich war es nicht. Ich fahre nicht mit dem Scooter. Nicht einmal Fahrrad“, beteuert der dreifache Familienvater. Die StA Wien wirft ihm vor, betrunken mit dem Elektroroller einen 47-jährigen Wiener gerammt zu haben - am Gehsteig. Das Opfer erlitt schwerste Verletzungen, u.a. einen Schädelbruch und eine Hirnblutung.

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Ich war es nicht. Ich fahre nicht mit dem Scooter. Nicht einmal Fahrrad.

Der Angeklagte in seiner Einvernahme.

Gekonnt die fremde Bankomatkarte gezogen
Nach dem Zusammenstoß beim Belgradplatz in Favoriten blieb der Scooterfahrer zuerst noch vor Ort. Doch bevor die Polizei kam, meinte er zu einem Zeugen: „Meine Tochter kommt von der Schule heim und hat keinen Schlüssel.“ Er zog eine Bankomatkarte aus seiner Geldbörse, ließ seinen Namen abfotografieren, nannte seine angebliche Telefonnummer und fuhr weiter.

Von einer Narbe auf der Hand keine Spur
Die Bankomatkarte führte zu dem bärtigen Angeklagten, den der Zeuge bei der Polizei auch auf einem Lichtbild wiedererkannt haben will. „Die Karte ist meine, sie wurde mir aber entwendet. Ich musste eine neue bestellen“, berichtet der Beschuldigte. Als das Foto mit der Bankomatkarte von dem Zeugen vorgelegt wird, ist auf der Hand des Unfalllenkers eine große Narbe zu erkennen. Der Angeklagte aber hat keine Narbe, vielmehr mehrere Tattoos, von denen auf dem Bild nichts zu sehen ist. Auch der Zeuge ist sich nicht mehr sicher, ob das wirklich der Mann war, mit dem er am Unfallort sprach.

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Aufgrund der heutigen Beweisergebnisse zieht die Staatsanwaltschaft den Strafantrag zurück.

Die Anklägerin ist sich nun auch sicher.

Staatsanwältin zieht den Strafantrag zurück
In ihrem Schlussplädoyer sagt die Anklägerin: „Aufgrund der heutigen Beweisergebnisse zieht die Staatsanwaltschaft den Strafantrag zurück.“ Das Opfer wird mit seinen Schadenersatzforderungen auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Doch wen soll der Geschädigte klagen, wenn nun ein Jahr lang der falsche Mann als mutmaßlicher Lenker verfolgt wurde?

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