Eine Vize-Amtsleiterin des Salzburger Magistrats hatte einen Unfall und war deswegen eigentlich krankgeschrieben. Doch sie besuchte eine Schulung, wo mit Motorsäge und Axt hantiert wurde. Die Folge: ein Disziplinarverfahren und eineinhalb Monatsbezüge als Strafe.
Krankenstand heißt nicht mit der Motorsäge Bäume schneiden gehen – das musste jetzt eine Vize-Amtsleiterin des Salzburger Magistrats lernen. Die seit 2002 angestellte Beamtin hatte zwischen 16. und 20. Oktober im Tennengau eine Schulung zur Forstfacharbeiterin gemacht. Und das, obwohl sie eigentlich im Krankenstand war. Denn: Zwei Tage vor Beginn der Ausbildung wurde die Frau von einem Pkw-Lenker angefahren. Aufgrund von Schmerzen im Schulter- und Rückenbereich ließ sie sich im Unfallspital behandeln.
Rückwirkende Krankschreibung
Trotz des Unfalls besuchte sie den Ausbildungskurs, machte auch bei der fordernden Holzarbeit mit – mit Axt und Motorsäge. Erst am 19. Oktober ließ sie sich rückwirkend von der Hausärztin krankschreiben – bis zum 27. Oktober. Sie blieb also nach der Schulung auch einige Tage daheim.
Die Folge: Ein Disziplinarverfahren wurde eingeleitet. Laut Behörde hatte sie gegen Dienstpflichten nach Paragraf 46 Magistratsbedienstetengesetz verstoßen. Strafe: eineinhalb Monatsbezüge. Dagegen ging die Beamtin mit einer Beschwerde vor und meinte, sie hätte für den Kurs ohnehin Urlaub beantragt. Ohne Erfolg. „Das Gesamtbild lässt auf eine gewisse Gleichgültigkeit, insbesondere als Führungskraft im Magistrat schließen“, bestätigte das Gericht die Strafe.
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