Ab 10. Juli 2027 gilt EU-weit eine Obergrenze von 10.000 Euro für bare Zahlungen im Geschäftsverkehr, ab 3.000 Euro drohen strengere Prüfungen. 2023 versprach Kanzler Nehammer einen verfassungsrechtlichen Schutz, passiert ist bislang nichts. Unsere Frage des Tages vom 24. August lautet: „Soll das Recht auf Bargeld per Verfassung geschützt werden?“
Braucht es ein Gesetz auf Verfassungsrang, damit Bargeld dauerhaft sicher bleibt? Schützt eine nationale Verfassungsänderung überhaupt vor EU-Vorgaben wie der neuen Obergrenze? Was bedeutet Bargeld für Sie: Freiheit, Datenschutz, oder etwas anderes? Und: Wer wäre von strengeren Regeln am stärksten betroffen: Handel, Selbstständige, private Käuferinnen und Käufer?
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