Eine Pongauerin (25) hat den Vierbeiner ihres Ex-Freundes vergiftet. Beim Prozess räumt sie die Tierquälerei ein und erklärt es mit ihren Schulden - ohne auch nur ein Wort der Reue. Die Richterin verhängt eine Geldstrafe.
Er wäre jetzt im Oktober fünf Jahre alt geworden, sagt der Ex-Freund der Angeklagten im Salzburger Justizgebäude zur „Krone“. Gemeint ist „Balu“, ein Labrador Retriever. Vor etwas mehr als einen Monat, am 7. September, starb der Vierbeiner. Weil die Angeklagte (25) ihn vergiftet hatte: mit Rattengift angereicherte Schinken-Häppchen.
Angeklagte spricht von finanziellen Problemen
Die Warum-Frage von Richterin Anna Sophia Geisselhofer beantwortet die verschuldete 25-Jährige mit einem Wort: „Kurzschlussreaktion“. Als Richterin und Staatsanwältin weiter nachhaken, will sich die Angeklagte mit finanziellen Problemen erklären: „Es war wegen der Schulden. Es ist mir alles zu viel geworden.“ Das verwundert die Richterin erneut: „Und dann geben‘S Geld für Gift aus?“ Der Verteidiger sprach auch davon, dass die Tat mit einem „Beziehungsdrama“ zusammen hänge. Genau das sieht der Ex aber nicht so, wie er im Zeugenstand erklärt: „Nein, eigentlich hatte es gut funktioniert.“ Beide hatten sich den Hund gewünscht. Nach der Trennung verblieb er bei der Frau – der Mann durfte ihn aber sehen. Am 2. September brachte er ihn zum Tierarzt: „Da hat es schon eine Vermutung für eine Vergiftung gegeben.“ Am 7. September rief die 25-Jährige dann bei ihm an und berichtete vom Tod des Hundes: „Als ich kam, lag er im Keller. Er war kalt, komplett nass und schon starr.“
Verkaufen, hergeben: Es hätte noch Möglichkeiten gegeben, statt ihn gleich zu töten. Und mit keinem Wort haben Sie gesagt, dass es ihnen leid tue.
Richterin Anna-Sophia Geisselhofer
Dort fand er auch die Schachteln mit dem Gift. Und noch eines erzählte der Ex: „Der Hund war ihr quasi im Weg, weil sie zu ihrem Freund in die Steiermark ziehen wollte. Und da hätte sie Balu nicht mitnehmen können.“ Vor der Urteilsverkündigung unterstrich der Opfer-Anwalt: „Das war keineswegs eine Kurzschlussreaktion, sondern eine lange geplante Tat.“
Auch die Richterin erkannte mehrfache Versuche, den Labrador zu vergiften. Für die 25-Jährige setzte es eine Geldstrafe in Höhe von 3240 Euro – nicht rechtskräftig.
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