Nach Gerichtsurteil
dm verzichtet auf Bezeichnung „klimaneutral“
Ein deutsches Gericht hat im Sommer in einem von Umweltschützern angestrebten Prozess gegen mehrere Unternehmen - darunter auch die Drogeriekette dm - wegen der Verwendung des Begriffs „klimaneutral“ zugunsten der Kläger entschieden. Nun hat dm bekannt gegeben, Produkte künftig nicht mehr als „klimaneutral“ zu bewerben.
Am Montag kündigte die auch in Österreich tätige Kette an, dass sie nicht gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe in Berufung gehen werde. Im Prozess ging es um Produkte wie Flüssigseife oder Sonnenmilch, die natürlich nicht vollkommen ohne CO₂-Ausstoß produziert werden, doch deren ökologischer Fußabdruck durch Kompensationen (z.B. Finanzierung von Aufforstungsprojekten usw.) ausgeglichen werden soll.
Allerdings hielt das Gericht diese Maßnahmen des Unternehmens nicht für ausreichend, um den Begriff weiter verwenden zu können.
dm habe bereits im Oktober 2022 entschieden, das Label „klimaneutral“ künftig nicht mehr zu verwenden, erklärte das Unternehmen nun. Juristische Fragen zur Verwendung des Labels würden derzeit auch in anderen Verfahren geklärt, daher „besteht aus unserer Sicht kein Grund, die Justiz bei unserem Verfahren weiter damit zu beschäftigen“.
Aber „umweltneutral“ will man bleiben
Das Karlsruher Gericht hatte allerdings auch die Verwendung des Begriffs „umweltneutral“ untersagt, da die entsprechenden Produkte keine ausgeglichene Umweltbilanz aufwiesen. Gegen diese Entscheidung will sich dm weiterhin wehren.
„Wir sind fest davon überzeugt, dass unser auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierter Ansatz ganzheitlich und wegweisend ist“, erklärte der Konzern.
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