Als völlig haltlos stellten sich die Vorwürfe gegen einen heute 18-Jährigen heraus, der eine junge Frau in einer Diskothek missbraucht haben soll.
Die fremde junge Frau hat den Nordburgenländer „angetanzt“ in der Diskothek; er bestellte für beide alkoholische Getränke; auf ihren Vorschlag hin habe man sich auf die Toiletten zurückgezogen, um Intimitäten auszutauschen.
Waren wir nicht alle einmal jung? Und haben wir damals das Wort „einvernehmlich“ verwendet?
Dünne Wände rund ums Klo. Im Vorraum reger Betrieb. Kein Mucks zu vernehmen, der auf eine eventuelle Notsituation aufmerksam gemacht hätte.
Vom Klo aufs Gericht
Als der damals 17-jährige HTL-Schüler die WC-Kabine verließ, wusste er noch nicht, was ihm nun blühen würde. Den Tränen nahe, wandte sich die junge Frau an ihre Freundinnen und erzählte von einem Missbrauch, den sie soeben erdulden habe müssen. Der Bursch musste der Polizei seine Personalien offenbaren und fand sich beim Prozess am Landesgericht Eisenstadt wieder.
Er gab zu, das Mädchen „unten gestreichelt“, sie aber nicht penetriert zu haben. „Vielleicht wollte sie mehr“, sagte der Angeklagte, der sich damals auf den Weg machte, um ein Kondom zu besorgen. Den Vorwurf, er habe sich an der jungen Frau vergangen, wies er zurück. „Ein paar meiner Freunde hatten sie gekannt. Sie haben mir geraten, die Finger von ihr zu lassen. Klingt jetzt etwas blöd, ich weiß.“
Schöffengericht entschied
Der Version der jungen Frau - die wurde via Video eingespielt, die Öffentlichkeit war ausgeschlossen - schenkte das Schöffengericht keinen Glauben. Der objektive und subjektive Tatbestand der Vergewaltigung sei nicht gegeben, ebenso wenig wie der Vorwurf der sexuellen Belästigung.
Freispruch!
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