In Großbritannien hat die Regierung ein Verbot von Handys an Schulen angekündigt, um dort Ablenkungen, Störungen und Mobbing zu verhindern. Die britische Lehrergewerkschaft hält das Verbot allerdings für wirkungslos, weil nicht durchsetzbar. Auch in Österreich kann die Lehrervertretung mit der Idee eines Handyverbots an den Schulen nichts anfangen.
Die Lehrervertretung in Österreich fordert stattdessen mehr rechtliche Möglichkeiten für Fälle, in denen Schüler Vereinbarungen zum Handygebrauch ignorieren.
Jeder Standort kann individuell entscheiden
Derzeit legt der Schulgemeinschaftsausschuss (Schüler-, Eltern-und Lehrervertretung) an jedem Standort individuell in der Hausordnung die Regeln für den Umgang mit Mobiltelefonen fest. An manchen Schulen müssten diese etwa während der Unterrichtszeit im Spind eingesperrt oder an einem anderen sicheren Ort verwahrt werden, schildert der oberste Lehrervertreter Paul Kimberger (FCG).
Handys und digitale Geräte sind Bestandteil unserer Welt und sollten - abgestimmt auf das Alter der Schülerinnen und Schüler - sinnvoll im Unterricht eingesetzt werden.
Der oberste Lehrervertreter Paul Kimberger (FCG)
In der Praxis komme es dennoch zu Störungen und Ablenkungen im Unterricht durch Handys, Phänomene wie Mobbing und Gewalt seien in dem Zusammenhang auch in Österreich ein Thema.
„Vernünftige Dosis“
Ein generelles Verbot hielte Kimberger dennoch nicht für sinnvoll. „Handys und digitale Geräte sind Bestandteil unserer Welt und sollten - abgestimmt auf das Alter der Schülerinnen und Schüler - sinnvoll im Unterricht eingesetzt werden“, betonte er. Es müsse aber auch Zeiten ganz ohne Handys und digitale Geräte geben, hier sollte man sich generell Gedanken über die vernünftige Dosis machen. „Ich bin sehr dafür, dass man hier klare Regeln aufstellt.“
Das Problem: Bei den Regelungen in der Hausordnung handle es sich derzeit nur um Vereinbarungen und Sanktionen für jene, die sich nicht daran halten, seien „sehr schwer“ umzusetzen, so der Lehrergewerkschafter. Er würde sich wünschen, dass der Gesetzgeber Konsequenzen vorsieht, etwa dass bei Verstößen das Handy abgenommen und in der Direktion oder einem anderen sicheren Ort verwahrt werden darf. Derzeit gebe es hier immer wieder Rechtsunsicherheiten. „Hier braucht es klarerer Regelungen, die auch entsprechend durch die Schulen durchgesetzt werden können.“
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