Die Nerven eines Steirers hat eine französische Airline gehörig strapaziert. Nach einer doppelten Abbuchung wurde dem Kunden eine Rückerstattung versprochen. Erhalten hat der Leser aber stets nur Entschuldigungen.
Am 16. August 2021, also vor mehr als zwei Jahren, reiste Gernot P. mit einer französischen Airline von Düsseldorf via Paris nach Wien. Für den Flug hatte der Steirer damals rund 180 Euro bezahlt. „Der Ticketpreis für einen Sitzplatz wurde mir zweimal von Air France verrechnet und von meiner Kreditkarte abgebucht“, berichtete der Leser der Ombudsfrau.
Erstattung wurde von Airline zugesagt
Herrn P. die Doppel-Abbuchung rasch aufgefallen, also kontaktierte er umgehend die Fluglinie. Diese habe bereits tags darauf bestätigt, dass dem Kunden eine Erstattung zustehe. Doch dann begann die Odyssee. Zuerst, so Herr P., sei ihm mitgeteilt worden, dass die Refundierung maximal drei Monate dauern könne. Auf die Rückzahlung seines Geldes wartete er jedoch vergeblich.
Trotz regelmäßiger Nachfragen kein Geld
Immer wieder habe er bei Air France urgiert, am 27. September 2021, im Jänner und Februar sowie im September 2022. Das Einzige, was er von dem Unternehmen erhalten habe, seien Vertröstungen und aufrichtige Entschuldigungen gewesen. „Das kann so nicht gehen, ich bitte Sie um Hilfe“, ersuchte der Steirer letztlich im Jänner 2023 die „Krone“ um Unterstützung.
Ombudsfrau erntete lediglich Schweigen
Mehrmals hat sich die Ombudsfrau schriftlich an Air France gewandt und um Stellungnahme in diesem Fall ersucht - jedoch auch keine Antwort erhalten. Zwischenzeitlich teilte uns Herr P. mit, dass sich Air France gemeldet und behauptet habe, dass die Erstattung des Betrags auf sein Paypal-Konto erfolgt sei. Der Steirer dazu: „Ich habe geantwortet, dass ich kein Paypal-Konto habe und auch die Zahlung nicht damit getätigt habe“.
Wie der Fall ausgegangen ist
Wie durch ein Wunder hat der Fall Mitte Juli dann aber doch noch ein gutes Ende genommen. „Das Kundenservice hat sich bei mir gemeldet und mir mitgeteilt, dass das Geld überwiesen wurde“. Und tatsächlich wies das Konto von Herrn P. schließlich eine Gutschrift in Höhe von 180 Euro auf. Warum die Erstattung so lange gedauert hat, wird wohl ein Geheimnis bleiben.
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