Kein Gefängnis

Teichtmeister-Urteil: „G‘hört schon wegg‘sperrt!“

Österreich
05.09.2023 21:00

Der Prozess gegen Ex-Burgschauspieler Florian Teichtmeister, auf den ganz Österreich gewartet hat, ist am Dienstag mit einem Schuldspruch zu Ende gegangen. Das Urteil: zwei Jahre bedingt und bedingte Einweisung. krone.tv hat sich auf den Straßen Wiens umgehört und nachgefragt, wie die Bevölkerung über das Urteil denkt. Hätte Teichtmeister das volle Strafausmaß für den Besitz von unzähligen Darstellungen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger treffen sollen?

Eine Wienerin ist vor allem darüber schockiert, dass es zu einer bedingten Haft gekommen ist: „Das finde ich nicht in Ordnung, das finde ich nicht richtig, da kann sich dann jeder verstecken hinter der digitalen Nummer und das ist schon sehr bedenklich für die Gesellschaft.“

„Unerträglich, dass man mit Galgen durch Städte spazieren kann“
Aufgebracht waren einige Passanten auch über die Demonstrationen vor dem Gerichtsgebäude: „Ich erachte es für unerträglich, dass man mit Galgen durch die Städte spazieren kann und ein Volksgericht inszeniert“, sagt eine Person in Wien.

Die ganze Meinungsumfrage sehen Sie oben im Video. 

Demo strafmildernd, Urteil noch nicht rechtskräftig
Teichtmeister war am Dienstag am Wiener Straflandesgericht wegen Besitzes und Herstellung von Zehntausenden Dateien mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen zu zwei Jahren Haft verurteilt und in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen worden. Der 43-Jährige bekam sowohl die Haftstrafe als auch die Unterbringung im Maßnahmenvollzug unter Setzung einer fünfjährigen Probezeit bedingt nachgesehen - was bedeutet, dass er auf freiem Fuß bleiben wird. Allerdings hat er zahlreiche Auflagen zu erfüllen und muss seine Therapie fortsetzen.

Vor dem Gerichtsgebäude war es zu einer mehr als makaberen Demonstration gekommen. Mit einem Galgen wurde de facto Lynchjustiz stilisiert, doch just diese Kundgebung sowie die gesellschaftliche Ächtung bewogen Richter und Schöffen letzten Endes zu einem milderen Urteil. Staatsanwältin Julia Kalmar gab demgegenüber keine Erklärung ab, womit das Urteil nicht rechtskräftig ist. Sie hatte in ihrem Schlusswort bei einer Strafdrohung von bis zu drei Jahren eine „empfindliche Strafe“ verlangt.

Teichtmeister will „abseits des Rampenlichts“ arbeiten
Was die Zukunft angeht, so dürfte Florian Teichtmeister zwar nicht auf die Bühne zurückkehren, aber er ist durchaus optimistisch. „Wo sehen Sie sich in einem, in fünf Jahren?“, wollte Richter Stefan Apostol vom Angeklagten wissen. „In einer verfestigten Therapie und in einem aufrechten Arbeitsverhältnis“, erwiderte der 43-Jährige, wobei er darauf verwies, eine Jobzusage zu haben.

„Ich hänge nicht der Vorstellung an, dass ich auf die Bühne zurückkehre“, meinte Teichtmeister. Er sei ja nicht nur Schauspieler, sondern auch ausgebildeter Kultur-Manager und wolle allenfalls auch „abseits des Rampenlichts“ arbeiten, da ihm eine Tagesstruktur wichtig sei: „Ich bin bereit, jede Arbeit anzunehmen. Ich möchte selbst arbeiten und dem Staat nicht auf der Tasche liegen.“

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