Das Innenministerium (BMI) hat für den Herbst den Start einer Kampagne gegen Gewalt mit Schwerpunkt auf häusliche Gewalt angekündigt. Ziel ist es, deutlicher und intensiver über die Möglichkeiten des Schutzes und der Beratung zu informieren, so der Innenminister Gerhard Karner. Zudem soll die Präventionsarbeit mit der Einrichtung einer Analysestelle im Bundeskriminalamt zu Tötungsdelikten an Frauen ergänzt werden.
Die Maßnahmen sollen im Rahmen der aktuell laufenden Kriminaldienstreform umgesetzt werden und die Arbeit soll Anfang 2024 aufgenommen werden. „Bewusst auf provokante Slogans, welche die oftmals von den Tätern angewandte Täter/Opfer Umkehr widerspiegelt“, hieß es. Als Beispiele sind Zitate wie „Du hast es so gewollt“, oder „Wer nicht hören will, muss fühlen“ angeführt, gefolgt von den Aussagen „Gewalt ist nie gerechtfertigt! Zeit, zu gehen. Zeit, Hilfe zu holen“ und der Angabe diverser Beratungsstellen.
Neue Untersuchung
Eine vor kurzem veröffentlichte wissenschaftliche Untersuchung zum Thema „Tötungsdelikte an Frauen“, die durch das Institut für Konfliktforschung durchgeführt wurde, unterstreicht die Notwendigkeit der Kampagne. Frauenministerin Susanne Raab (ÖVP) wies auf den Stellenwert von Gewaltschutz in ihrem Ressort wie auch in der Bundesregierung hin: „Seit Beginn meiner Amtszeit haben wir das Frauenbudget mehr als verdoppelt, für das Jahr 2023 stehen 24,3 Millionen Euro Budget zur Verfügung.“ Mit den Mitteln konnten laut Raab unter anderem Gewaltschutzzentren ausfinanziert, wie auch die Budgets der Frauen- und Mädchenberatungsstellen aufgestockt werden.
8950 Betretungs-/Annäherungsverbote seit 1. August
Bis zum 1. August wurden knapp 8950 Betretungsverbote/Annäherungsverbote durch die Polizei verhängt, informierte das BMI. Im Jahr 2022 waren es 14.650 im ganzen Jahr. Außerdem wurden bis zum 1. August 2023 insgesamt 134 sicherheitspolizeiliche Fallkonferenzen zu Gewalt im häuslichen Bereich durchgeführt - 2022 waren es 209 und rund 7430 Gefährder wurde zur verpflichtenden Beratung vorgeladen.
Bei Novellen des Gewaltschutzgesetzes durch die aktuelle Bundesregierung wurde an die Erweiterung des Schutzes für das Opfer durch die Einführung des Annäherungsverbots mit 1. Jänner 2020 erinnert, zeitgleich kam es auch zur Einführung der sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen. Verpflichtende Beratung für Gefährder wurde am 1. September 2021 eingeführt, gefolgt von obligatorischen Waffenverbots für Gefährder am 1. Jänner 2022.
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