Mordversuchsprozess

Mildes Urteil nach Hackbeil-Attacke auf Schwager

Oberösterreich
05.07.2023 16:53

Ein 38-Jähriger, der Ende März versucht haben soll, in Riedau im Bezirk Schärding seinen Schwager mit einem Hackbeil zu töten, hat sich am Mittwoch vor dem Landesgericht Ried verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft legt ihm versuchten Mord zur Last. Laut Anklage sei die Tat nur durch das beherzte Eingreifen Dritter nicht ausgeführt worden. Der 38-Jährige bekannte sich nicht schuldig und das Urteil war so mild, dass er es sofort annahm.

Der Angeklagte soll seinem Schwager am 26. März nachts am Fahrbahnrand aufgelauert haben. Nach einer Rangelei soll er aus dem Hosenbund ein mitgenommenes Hackbeil gezogen und versucht haben, damit auf den Verwandten einzuschlagen. Dazu kam es aber nicht, weil vorbeikommende Zeugen den Arm des Angreifers fixierten und ihm die Waffe abnahmen. Dabei soll der Überwältigte gebrüllt haben, den 37-Jährigen und dessen Familie töten zu wollen, später bestritt er jede Tötungsabsicht.

Verteidigung fordert Freispruch
Die Staatsanwältin sieht eindeutig einen versuchten Mord. Der Angeklagte habe dreimal gesagt, dass er seinen Schwager töten wolle - einmal vor seiner Frau, dann während der Tat und auch danach noch einmal. Der Angeklagte stellte die Attacke in wortreichen Ausführungen hingegen als Missverständnis hin und bekannte sich nicht schuldig, die Verteidigung forderte einen Freispruch.

Beil zufällig dabei gehabt
Während der Angeklagte behauptet, zur Tatzeit „total rauschig“ gewesen zu sein, sieht der Richter „keinen Zustand völliger Berauschung“. Der 38-Jährige war nach der Tat nach Hause gefahren, wo er festgenommen wurde. Da hatte er 1,7 Promille. Bei der mutmaßlichen Tatwaffe handelt es sich um ein spezielles Messer - ein Hackbeil mit einer 17 Zentimeter breiten Klinge, das der Angeklagte im Hosenbund stecken hatte. Er habe es nur zufällig dabeigehabt, meinte der Mann vor Gericht, er habe es „eigentlich“ zum Schleifen bringen wollen.

Das Opfer beschrieb sein Verhältnis zum Angeklagten als gut, man habe keinen anhaltenden Konflikt gehabt. Am Tattag sei man sich dreimal begegnet, der Angeklagte sei jedes Mal stärker betrunken gewesen. Beim dritten Treffen soll es schließlich zu Beschimpfungen und Morddrohungen gekommen sein. Zeugen hätten dem Mann das Messer abgenommen. „Ich glaube, er wollte ihm Angst machen“, sagte einer der Zeugen. Der Beschuldigte sei ein „super Mensch“, aber unter Alkoholeinfluss aggressiv, sagte der Schwager.

Das Urteil am Mittwoch lautete 12 Monate teilbedingte Haft - zwei Monate unbedingte Haft sind schon verbüßt. Die Tat wurde nicht als Mordversuch, sondern als gefährliche Drohung bewertet. Der Angeklagte nahm das Urteil, er muss auch zum Anti-Gewalt-Training, zwar an, aber der Staatsanwalt gab noch keine Erklärung ab.

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