Die Krankmeldung ist nicht eingelangt, ein 43-Jährger aus dem Südburgenland wurde fristlios gekündigt. Die Arbeiterkammer setzte sich für den Arbeitsunfähigen erfolgreich ein. Trotzdem ist sein Job weg.
Mit manchen Menschen scheint es das Schicksal nur halbwegs gut zu meinen. Ein 43-jähriger Südburgenländer arbeitete zweieinhalb Jahre in einem Holzverarbeitungsbetrieb in der Steiermark. Immer pünktlich, zuverlässig und brav.
Als der Mann aufgrund einer psychischen Erkrankung seinen Dienst nicht mehr antreten konnte, meldete er sich krank. Mündlich beim Arbeitgeber und natürlich beim Hausarzt, wie es sich gehört. Der sicherte zu, die Meldung dem Arbeitgeber zu übermitteln. Bloß: Die kam nie an.
Kündigung per Einschreiben
Nach eineinhalb Wochen Absenz wurde der Kranke per Einschreiben gekündigt. Fristlos. Er habe „die Arbeit unbefugt verlassen“. Fassungslos wandte sich der Burgenländer an die Arbeiterkammer Jennersdorf und bat Bezirksstellenleiter Reinhard Jud-Mund um Hilfe.
Es zahlt sich aus, die Arbeitsrechtsberatung der AK zu kontaktieren. Wir haben in dem Fall einem Arbeitnehmer wieder zu seinem Geld verholfen.
Reinhard Jud-Mund, Bezirksstellenleiter der AK Jennersdorf
„Nach Absprache forderten wir eine Kündigungsentschädigung für zwei Monate, die aliquoten Sonderzahlungen sowie die aliquote Urlaubsersatzleistung. Also rund 5200 Euro“, sagt der AK-Experte.
Der Arbeitgeber sah sich natürlich im Recht und kam der Forderung nicht nach.
Nach einer weiteren Intervention seitens der Arbeiterkammer, in der vom 43-Jährigen eindeutig belegt werden konnte, dass er den Krankenstand bei seinem Hausarzt korrekt gemeldet hatte, lenkte der Arbeitgeber schließlich ein und überwies 5181,29 Euro
„Hier kann man wieder sehen, dass es sich auszahlt, die Arbeitsrechtsberatung der AK im Zweifelsfall zu kontaktieren. Wir freuen uns, einem Arbeitnehmer wieder zu seinem Geld verholfen zu haben“, sagt Jud-Mund.
Und der Job?
Herzlichen Dank, Geld schön und gut. Aber: Wurde der Mann nach diesem offensichtlichen Missverständnis wieder eingestellt?
Die Antwort fällt leider negativ aus.
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