Brisante Rechtslage

Kika/Leiner-Pleite: Wer am Ende haften könnte

Wirtschaft
14.06.2023 11:35

Offiziell hat René Benko seit 2013 in seiner Firmengruppe keine Organfunktion mehr inne. Er sei lediglich Teil des prominent besetzten Beirats, erklärt der Immobilienjongleur gerne ...

Der Signa-Weggefährte und Ex-Bundeskanzler Alfred Gusenbauer weiß zu berichten, wie detailverliebt und fleißig der Tiroler sei. Oft wird der Mythos verbreitet, wie der Kaufhausjongleur, als Letzter in der Nacht noch Mails schreibe und schon als Erster in der Früh wieder antworte. Ohne ihn ginge in dem verschachtelten Firmenkonglomerat der Signa wenig. Ob Benko auch beim - für seine Signa-Gruppe laut Medienberichten durchaus lukrativen - Verkauf von Kika/Leiner an die Supernova-Gruppe bzw. den Handelsexperten Hermann Wieser federführend mitgewirkt habe, wird nicht kolportiert.

Was die Immobilien vom Handel trennt
Während für die Immobilien rund 350 Millionen Euro erlöst werden konnten, ist die Handelssparte der traditionsreichen Möbel-Kette offensichtlich zahlungsunfähig. Noch am Montag wurde ein Insolvenzantrag gestellt; 1900 Mitarbeiter verlieren ihre Jobs. Für besondere Empörung in der Öffentlichkeit sorgt seit Bekanntwerden des Insolvenz-Szenarios der Umstand, dass ein Gutteil der Sanierung auf Kosten der Steuerzahler erfolgen soll. Denn: Zum einen wird der staatliche Insolvenzausgleichsfonds für die Löhne und Gehälter bzw. potenziellen Abfertigungen von Mitarbeitern einspringen müssen, zum anderen war der Staat offensichtlich größter Kreditgeber, weil er Kika/Leiner in der Zeit von Eigentümer Signa Steuerstundungen in zumindest zweistelliger Millionenhöhe gewährt haben soll.

Die Finanzprokuratur, eine Art Anwältin der Steuerzahler, hat bereits angekündigt, die Causa Kika/Leiner besonders genau unter die Lupe zu nehmen.

„Achtung Geschäftsführerhaftung!“
Die Frage von Steuerstundungen erscheint bei derart großen Insolvenzen ganz grundsätzlich interessant, wie ein erfahrener Masseverwalter der „Krone“ berichtet: Laut Paragraf 9 der Bundesabgabenordnung existierte nämlich eine „Ausfallshaftung“, das bedeutet, dass (auch ehemalige) Vertreter für die Abgabenschulden eines Unternehmens mittels Haftungsbescheid herangezogen werden können. In einem Aufsatz von Ernst&Young mit dem Titel „Achtung Geschäftsführerhaftung!“ heißt es unter anderem: „Zum betroffenen Personenkreis zählen insbesondere die Geschäftsführer einer GmbH (…) Für ‚faktische Geschäftsführer‘ - also Personen, die zwar keine gesellschaftsrechtliche Funktion haben, aber tatsächlich Einfluss nehmen - gibt es vergleichbare Regelungen (vgl. § 9a BAO). Es handelt sich dabei um eine persönliche Haftung, das heißt, der betreffende Vertreter haftet mit seinem gesamten (privaten) Vermögen für die Steuerschulden der Gesellschaft.“

Übrigens: Alfred Gusenbauer nimmt sowohl bei Signa als auch bei der Strabag als Präsident wesentliche Aufsichtsratsfunktionen wahr. STRABAG-Gründer Hans Peter Haselsteiner ist maßgeblicher Signa-Investor. Als entscheidender Signa-Geldgeber gilt in Österreich die Raiffeisen-Bankengruppe, die der Signa-Gruppe laut „Spiegel“ in Summe etwa zwei Milliarden Euro geborgt haben soll. Zum Raiffeisen-Reich gehören auch Medienbeteiligungen wie etwa der „Kurier“.

 Kronen Zeitung
Kronen Zeitung
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.



Kostenlose Spiele