Festspielaffäre

Staatsanwaltschaft will Prozess gegen zwei Angeklagte

Salzburg
21.10.2011 10:45
Fast zwei Jahre hat die Staatsanwaltschaft Salzburg in der Causa "Osterfestspielaffäre" wegen ungereimter Geldflüsse in Höhe von rund zwei Millionen Euro ermittelt. Jetzt gibt es einen "Vorhabensbericht" der Behörde, in dem festgehalten wird, dass der ehemalige Geschäftsführer der Osterfestspiele, Michael D. (45), und der ehemalige Technische Direktor der Sommerfestspiele, Klaus K. (51), wegen des Verdachts der Untreue bzw. der Beitragstäterschaft angeklagt werden sollen.

Die Staatsanwaltschaft geht vorerst von einem Gesamtschaden in der Höhe von 657.000 Euro aus, wie Mediensprecherin Barbara Feichtinger erklärte. Der Vorhabensbericht sei aufgrund der vorliegenden konkreten Ermittlungsergebnisse erstellt worden, man habe in der Causa die Erhebungen aber noch nicht abgeschlossen. Überprüft werden noch Reisekostenabrechnungen in der Höhe von 521.000 Euro, die D. möglicherweise entgegen seines Dienstvertrages widerrechtlich in Rechnung gestellt hat.

Verfahren durch Auslandshilfe verzögert?
"Wir müssen noch Buchhaltungsunterlagen beiziehen", sagte Feichtinger. Auch im Fall K. sollen noch weitere Vorwürfe geprüft werden. Die lange Verfahrensdauer rechtfertigte Feichtinger mit mehreren umfangreichen Rechtshilfeersuchen, so habe eines an die Schweiz einen längeren Zeitraum in Anspruch genommen. Zudem waren auch Hausdurchsuchungen und Kontoauskünfte notwendig, sagte die Staatsanwältin. Die Rolle von Zulieferfirmen müsse ebenfalls noch einer Detailüberprüfung unterzogen werden.

Als Hauptverdächtiger wird D. geführt. Ihm wird das Vergehen der Untreue mit einem Schaden von 615.000 Euro zulasten der Osterfestspiele angelastet. Den Betrag habe er als Geschäftsführer widerrechtlich verwendet - für sich und teilweise auch für K. In diesen Betrag inbegriffen ist auch eine dubiose "Provisionszahlung" von 300.000 Euro aus einer Spende des russischen Mäzens Igor Vidyaev. Weiters soll sich D. ungerechtfertigt als Geschäftsführer des "European Art Forum" angemeldet haben, obwohl Tätigkeiten für diesen Verein grundsätzlich ehrenamtlich erfolgten. Für den Verein sei ein Schaden in der Höhe von 35.666 Euro wegen der zu leistenden Abgaben- und Sozialversicherungsbeiträge entstanden.

Zweitbeschuldigter von Vorhabensbericht überrascht
K. wird wiederum die Beitragstäterschaft zur Untreue in Höhe von zumindest 300.000 Euro vorgeworfen. Dabei handelt es sich wieder um die Provisionszahlung aus der Vidyaev-Stiftung. Diese Summe ging nicht an den Verein der Förderer der Osterfestspiele, sondern D. soll sich den Betrag an eine Briefkastenfirma mit Sitz in Belize in der Karibik weitergeleitet haben. K. habe die Briefkastenfirma gegründet und Konten zur Transferierung der Gelder eingerichtet, heißt es. Vidyaev hatte den Osterfestspielen eine Spende über insgesamt 2,5 Millionen Euro zugesagt. Er überwies in einer ersten Tranche 800.000 Euro, davon soll sich D. die Provision abgezweigt haben.

Überrascht äußerte sich am Freitag der Anwalt von K. zu dem Vorhabensbericht. Dieser "wurde der Verteidigung nicht zugestellt. Wir sind erstaunt, dass wir solche Dinge aus den Medien erfahren", sagte Rechtsanwalt Leopold Hirsch. Zu den Anschuldigungen, die seinen Mandanten betreffen, "haben wir noch keine inhaltliche Stellungnahme abgegeben, weder vor der Polizei noch vor der Staatsanwaltschaft", so Hirsch.

Anklageerhebung noch vor Weihnachten
Eingestellt wurden indes einige andere Verfahren: Diese betreffen eine Angehörige D.s und ein Ehepaar aus Niederösterreich, das mit Klaus K. befreundet war. Weiters wurde das Strafverfahren gegen drei Geschäftsführer zweier Zulieferfirmen wegen des Verdachts der betrügerischen Krida zulasten des Salzburger Festspielfonds aus dem aktuellen Verfahren ausgelagert. Der Vorhabensbericht muss noch von der Oberstaatsanwaltschaft Linz und dem Justizministerium abgesegnet werden. Wann der Bericht wieder retour nach Salzburg kommt, darüber kann nur spekuliert werden: Immerhin umfasst der Akt stolze 19 Bände. Möglicherweise könne sie die Anklage vor Weihnachten verkünden, sagte Feichtinger.

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