Strafsache Völkermord! Putins Truppen verüben Gräueltaten in der Ukraine. Auch heimische Sicherheitsbehörden nehmen russische Kriegsverbrecher ins Visier. Einem tschetschenischen Austro-Kämpfer droht lebenslange Haft.
Der Haftbefehl des internationalen Strafgerichtshofes in Den Haag gegen Präsident Wladimir Putin wurde Mitte März bekannt und sorgte für weltweite Aufregung. Ein erster Schritt. Denn es geht (noch) nicht um Verbrechen gegen den Frieden bzw. Völkermord. Moskaus Zar trage die persönliche Verantwortung für die Deportation von Kindern aus besetzten Gebieten der Ukraine nach Russland.
Kriegsverbrechen nur 1000 Kilometer von Wien entfernt
Das Massaker von Butscha oder nun die schockierenden Hinrichtungs-Videos von offenbar ukrainischen Gefangenen: Nach dem weit entfernten Syrien sind Kriegsverbrechen mitten in Europa, nur rund 1000 Kilometer von Wien entfernt, in unser Bewusstsein gerückt. Reden wollen Sicherheitsbehörden und Geheimdienste über laufende Ermittlungen freilich kaum. Zu heikel sind die möglichen Gefährdungen von Erfolgen bei der Aufspürung der Täter an der Front.
Kriegsverbrecher können sich in Österreich nicht sicher fühlen. Bei der internationalen Zusammenarbeit genießt das Bundeskriminalamt einen ausgezeichneten Ruf.
ÖVP-Innenminister Gerhard Karner zu den Ermittlungen
Mit der Flüchtlingswelle - bisher suchten allein in Österreich 96.000 Vertriebene Schutz - stiegen die Anzeigen wegen Kriegsverbrechen sprunghaft an. Viele Augenzeugenberichte von Folter und Mord sind selbst für erfahrene Kriminalisten kaum auszuhalten. Bei unserem Nachbarn Deutschland etwa geht das dortige Bundeskriminalamt aktuell 340 Fällen (!) aufgrund von Hinweisen Geflüchteter oder aus der Bevölkerung nach.
Leben in Österreich, morden und sterben in der Ukraine
Auch das heimische Bundeskriminalamt und die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) ermitteln im Auftrag der Justiz nach Paragraph 321. In trockenem Amtsdeutsch heißt es unter anderem im Strafgesetzbuch: Wer im Zusammenhang mit einem bewaffneten Konflikt eine nach dem humanitären Völkerrecht zu schützende Person tötet, ist mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.
Denn auch Österreicher zogen in den Krieg. So starb die Wahltirolerin Natalia aus Odessa am Schwarzen Meer bei einem Unfalldrama mit einem Sanitätsbus. Die Chirurgin wollte in ihrer Heimat medizinisch helfen. Zu ihren Ehren trägt eine rollende Intensivstation nun den Namen „Österreicherin“.
In einem anderen Fall mordet offenbar ein Tschetschene aus Kärnten - die Klagenfurter Staatsanwaltschaft hat eine Aufenthaltsermittlung eingeleitet - aktiv für die Moskauer Truppen. Er wurde in Österreich wegen Kriegsverbrechen in der Ukraine angezeigt. Bei der Rückkehr könnte er für den Rest seines Lebens hinter Gittern landen. So wie in der Folge viele weitere bis hin eben zum russischen Präsidenten.
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