Aus dem Auto eines Italieners dröhnte in Innsbruck in der Tiefgarage beim Tivoli Stadion eine Rede von Adolf Hitler. Dafür kassierte der 43-Jährige am Dienstag am Landesgericht eine Strafe nach dem Verbotsgesetz. Die Ausflüchte zogen bei den Geschworenen offenbar nicht.
Die acht Geschworenen beschlossen am Dienstag nach ihrer Beratungszeit einstimmig, dass sich der Vorfall so zutrug, wie ihn die Staatsanwältin zuvor skizziert hatte. Der 43-jährige Mann habe nach einem Eishockeyspiel in der Tiroler Landeshauptstadt bei geöffneten Autofenstern die Parkgarage mit einer Hitler-Propagandarede regelrecht beschallt. Kein Wunder, dass dies bei anderen Autobesitzern für erhebliche Irritationen sorgte.
Geschworene hielten den Zeugen für glaubwürdig
An der Glaubwürdigkeit eines Zeugen, der die Rede gehört hatte, gab es für die Geschworenen keinen Zweifel. Auch dem vorgebrachten Argument des Angeklagten, dass es sich bei der fragwürdigen Beschallung um einen von YouTube zufällig ausgewählten Death-Metal-Song mit Hitler-Redefragmenten handelte, schenkten sie keinen Glauben.
Es gibt zudem auch Bands, die mit Reden aus der NS-Zeit auf persiflierende Weise umgehen.
Der Anwalt des Angeklagten
Zuvor hatte der Verteidiger des Angeklagten versucht, diesen Aspekt zu forcieren. „Es gibt zudem auch Bands, die mit Reden aus der NS-Zeit auf persiflierende Weise umgehen“, sagte er. Sein in Bozen wohnhafter Mandant spreche zudem kaum Deutsch und habe die vom Zeugen erkannten „Heil-Rufe“ und sonstige Inhalte schlicht nicht verstehen können.
Angebliche Sprachbarriere zog als Ausrede nicht
Weder der argumentierte „Song-Zufallsmodus“ noch seine fehlende Sprachkompetenz konnten dem Italiener schließlich helfen. Seine Aktion in der Tiefgarage wurde als Verstoß gegen das NS-Verbotsgesetz gewertet und verurteilt. Als mildernd wurde das „tadellose Vorleben“ gesehen und, dass die Tat schon 2017 passiert war.
Eine Bestrafung mit teils bedingter Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe von 5100 Euro erschien angemessen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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