Weil er zu wenig zu trinken bekam, ist ein Säugling in Graz kurz nach der Geburt gestorben. Seine Mutter und seine Grußmutter wurden vor einem Jahr wegen grob fahrlässiger Tötung zu bedingten Haftstrafen verurteilt. Jetzt hob der Oberste Gerichtshof das Urteil gegen die Oma auf.
Als er starb, war er gerade einmal 27 Tage alt - und wog einen halben Kilo weniger als bei seiner Geburt. Verantwortlich für das tödliche Schicksal des kleinen Buben waren laut Gericht in Graz seine Mutter und seine Oma. Sie ließen den Säugling verdursten.
Der schlimme Zustand muss sich über mehrere Tage entwickelt haben. „Es hätte auffallen müssen“, betonte die Richterin. Im Februar 2022 wurden die Frauen in Graz zu neun bzw. sieben Monaten bedingter Haft verurteilt. Der angeklagte Vater erhielt einen Freispruch.
Schuldspruch bleibt
Während die Kindsmutter das Urteil unter Tränen akzeptierte, legte die Großmutter Berufung ein. Der Berufung wurde aber nicht stattgegeben, sie bleibt schuldig. Allerdings sah der Oberste Gerichtshof einen Begründungsfehler im Urteil. Nun muss noch einmal verhandelt werden. Da sie sich aber nicht prozessfähig fühlt, wird am Freitag in Abwesenheit geurteilt.
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