21.03.2023 07:30 |

OGH hob Urteil auf

Baby verdurstete qualvoll: Oma erneut vor Gericht

Weil er zu wenig zu trinken bekam, ist ein Säugling in Graz kurz nach der Geburt gestorben. Seine Mutter und seine Grußmutter wurden vor einem Jahr wegen grob fahrlässiger Tötung zu bedingten Haftstrafen verurteilt. Jetzt hob der Oberste Gerichtshof das Urteil gegen die Oma auf.

Artikel teilen
Drucken
Kommentare
0

Als er starb, war er gerade einmal 27 Tage alt - und wog einen halben Kilo weniger als bei seiner Geburt. Verantwortlich für das tödliche Schicksal des kleinen Buben waren laut Gericht in Graz seine Mutter und seine Oma. Sie ließen den Säugling verdursten.

Der schlimme Zustand muss sich über mehrere Tage entwickelt haben. „Es hätte auffallen müssen“, betonte die Richterin. Im Februar 2022 wurden die Frauen in Graz zu neun bzw. sieben Monaten bedingter Haft verurteilt. Der angeklagte Vater erhielt einen Freispruch.

Schuldspruch bleibt
Während die Kindsmutter das Urteil unter Tränen akzeptierte, legte die Großmutter Berufung ein. Der Berufung wurde aber nicht stattgegeben, sie bleibt schuldig. Allerdings sah der Oberste Gerichtshof einen Begründungsfehler im Urteil. Nun muss noch einmal verhandelt werden. Da sie sich aber nicht prozessfähig fühlt, wird am Freitag in Abwesenheit geurteilt.

explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).

Steiermark